Förderung von Aufsätzen in Open-Access-Journals
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Förderung von Aufsätzen in Open-Access-Journals

Der Open-Access-Publikationsfonds übernimmt die Zahlung von Publikationsgebühren (APCs), sofern die unten genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihre Publikation den Förderrichtlinien entspricht, kontaktieren Sie uns gerne.

Bitte beachten Sie, dass eine Kostenübernahme nur auf Antrag möglich ist. Den Antrag auf Kostenübernahme stellen Sie maximal 4 Wochen vor Einreichen des Manuskripts.
Antrag auf Kostenübernahme

Darüber hinaus bieten einige Verlage Rabatte auf die Publikationsgebühr (APC) und/oder administrative Erleichterungen. Auf unserer Übersichtsseite können Sie sich informieren, ob für Ihre geplante Einreichung zusätzliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können.
Übersicht über Verlagsvereinbarungen

Gerne beraten wir Sie bereits im Vorfeld zu den Fördermöglichkeiten und förderfähigen Zeitschriften - kontaktieren Sie uns einfach unter openaccess[at]ub.uni-frankfurt.de

Fördervoraussetzungen für Aufsätze in Open-Access-Journals

  • Der*Die im Artikel benannte "corresponding/submitting author" ist Mitglied oder Angehörige*r der Goethe-Universität. Dies muss aus der Angabe zur Affiliation klar hervorgehen, indem dort die "Goethe-Universität" / "Goethe University" angeführt wird. Bei der Angabe der Affiliation sind die Vorgaben der Affiliationsrichtlinie der Goethe-Universität einzuhalten.

    i Die Goethe-Universität empfiehlt ihren Angehörigen, sich ein ORCID-Profil anzulegen und die ORCID-iD beim Publizieren anzuführen. Das OA-Team der Universitätsbibliothek berät Sie gerne dazu.

    i Forschende am Universitätsklinikum Frankfurt sind zumeist Angehörige der Goethe-Universität und damit förderberechtigt. Bitte kontaktieren Sie uns im Zweifelsfall frühzeitig. Bei der Angabe der Affiliation ist gemäß der Affiliationsrichtlinie der Goethe-Universität als oberste Ebene die "Goethe-Universität" / "Goethe University" anzuführen (also z.B.: "Goethe University Frankfurt, University Hospital, Department/Clinic of . . ., Frankfurt am Main, Germany").

  • Der Aufsatz erscheint in einer reinen Open-Access-Zeitschrift, die über ein strenges Qualitätssicherungsverfahren verfügt (in der Regel durch peer review). Die Zeitschrift muss im Directory of Open Access Journals nachgewiesen sein (mit Ausnahme von Zeitschriften, die noch zu jung sind, um die Aufnahme ins DOAJ bereits erreicht zu haben). Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zur Einschätzung der Qualität von OA-Zeitschriften. Das "Freikaufen" einzelner Artikel in subskriptionspflichtigen Zeitschriften (sogenanntes "hybrides Open Access") kann nicht gefördert werden.

    i Bei einigen Verlagen/Zeitschriften übernimmt die Universitätsbibliothek im Rahmen sogenannter Transformationsverträge die Kosten für hybrides Open Access (siehe nähere Informationen im Bereich Verlagsvereinbarungen).

  • Die Publikationsgebühr wird unabhängig von der Höhe mit maximal 1.800 Euro netto (zzgl. 19% Umsatzsteuer; entspricht 2.142 Euro brutto) gefördert. Eine anteilige Ko-Finanzierung ist möglich.

    i Bei höheren Publikationsgebühren empfehlen wir trotzdem, mit dem Verlag unter Verweis auf die Fördergrenze des institutionellen OA-Publikationsfonds über einen Rabatt zu verhandeln. Dies sollte vor der Rechnungsstellung geschehen. Kontaktieren Sie uns gerne, falls Sie Unterstützung wünschen.

  • Stehen den Autor*innen aus Projektförderung Drittmittel zum Publizieren zur Verfügung, so sind diese vorrangig zu nutzen.

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zuletzt geändert am 5. März 2024

Kontakt

Open-Access-Team
- Publikationsfonds, Beratung -
Jasmin Heuer, Boram Schröter
Tel. 069/ 798-49107
openaccess[at]ub.uni-frankfurt.de

Open-Access-Team
- Publikationsserver, Zweitver-
öffentlichungsservice -
Jakob Jung
Tel. 069/ 798-39562
publizieren[at]ub.uni-frankfurt.de

Plattform für OA-Journals
Dr. Gerwin Kasperek
Tel. 069/ 798-39365
ojs[at]ub.uni-frankfurt.de

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