Benutzungsregeln für die Gruppenarbeitsräume im Bibliothekszentrum Geisteswissenschaften (BzG)
- Die Gruppenarbeitsräume dienen als Lern- und Arbeitsraum für Gruppen von mindestens 2 Personen.
- Ab 1.6.2019: Die Gruppenarbeitsräume können maximal für die Zeit von 3 Stunden reserviert werden.
- Bei der Reservierung sind Name und Handy-Nummer in den Buchungskalender an der Infotheke einzutragen.
- Der Schlüssel zum Gruppenarbeitsraum wird ausschließlich an der Infotheke ausgehändigt. Der Schlüssel darf nicht von Nutzer zu Nutzer weitergegeben werden.
- Das BzG besteht aus zwei Gebäudeteilen (Q1 und Q6). Die folgenden Nutzungsfrequenzen beziehen sich auf die Gruppenarbeitsräume der Bibliothek insgesamt:
- Pro Tag und Gruppe ist 1 Reservierung möglich.
- Pro Woche und Gruppe sind 3 Reservierungen möglich.
Eine Gruppe kann an einem Termin noch zwei Folgetermine vereinbaren, so dass maximal 3 Termine für eine Gruppe (also auch über eine Woche hinaus) vereinbart sind. - Reservierungen werden maximal einen Monat im Voraus angenommen.
- Der Reservierungsanspruch erlischt, wenn der Gruppenarbeitsraum 15 Minuten nach Reservierungsbeginn noch nicht in Anspruch genommen wird.
- In den Gruppenarbeitsräumen gilt die Bibliotheksbenutzungsordnung - Speisen und Getränke (außer Wasser) sind nicht gestattet.
Rechtsgrundlagen der Benutzungsregeln ist die Benutzungsordnung für das Bibliothekssystem der Johann Wolfgang Goethe-Universität (Bibliotheksbenutzungsordnung) vom 23. September 2005 in der Fassung vom 26. März 2013, s. http://www2.uni-frankfurt.de/39964396/beno-2013.pdf
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zuletzt geändert am 17. März 2022