Zweitveröffentlichung: Hintergrund und rechtlicher Rahmen
Als Zweitveröffentlichung bezeichnet man im Open-Access-Kontext die parallel oder zeitversetzt zur Verlagsversion erscheinende, frei zugängliche Publikation eines wissenschaftlichen Werkes. Diese auch als »Green Open Access« oder »Grüner Weg« bekannte Praxis bezeichnet zum einen die Publikation von Preprints auf fachlichen Repositorien, zum anderen ist damit auch die nachträgliche freie Zugänglichmachung von Nicht-Open-Access-Publikationen gemeint.
Zahlreiche Verlage gestatten dies über Zweitveröffentlichungs-/Self-Archiving-Policies oder regeln dies in ihren Verträgen. In vielen Fällen können Autor*innen auch vom im deutschen Urheberrechtsgesetz verankerten Zweitveröffentlichungsrecht Gebrauch machen, das die Zweitveröffentlichung des für die Veröffentlichung angenommenen Manuskripts - des Author Accepted Manuscript - nach 12 Monaten gestattet.
Bei der Zweitveröffentlichung müssen bestimmte Bedingungen beachtet werden. Oft dürfen Publikationen in der vom Verlag publizierten Version - der Version of Record - zweitveröffentlicht werden, in manchem Fällen aber auch nur in Form des Author Accepted Manuscript. Häufig müssen auch Embargofristen eingehalten werden, d. h. eine Zweitveröffentlichung darf erst nach Ablauf einer bestimmten Frist ab Veröffentlichung durch den Verlag vorgenommen werden. Immer muss auf die Originalpublikation verwiesen werden, wobei die Verlage z. T. bestimmte Angaben voraussetzen.
Die Zweitveröffentlichung darf i. d. R. auf dafür geeigneten Plattformen wie institutionellen oder fachlichen Repositorien erfolgen. Häufig ist auch die Veröffentlichung auf persönlichen Webseiten der Autor*innen (z. B. den Profilseiten des Instituts) gestattet. Die Verbreitung in kommerziellen akademischen Netzwerken (z. B. ResearchGate, academia.edu) wird hingegen von vielen Verlagen nicht erlaubt. Generell empfiehlt es sich, die Publikation über ein Repositorium wie den Publikationsserver der GU zweitzuveröffentlichen: Diese öffentlichen Infrastrukturen stellen die dauerhafte Zitierbarkeit und Erreichbarkeit der Dokumente sicher, sodass von anderen Plattformen auf diese Version verlinkt werden kann.
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zuletzt geändert am 17. Juli 2023