Anmeldung und Bibliotheksausweis
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Anmeldung und Bibliotheksausweis

Bibliotheksausweis für...

  • Mitglieder der Goethe-Universität verfügen in der Regel über eine Goethe-Card, die gleichzeitig als Bibliotheksausweis dient. Die Goethe-Card wird vom Hochschulrechenzentrum der Goethe-Universität (HRZ) ausgestellt. Dementsprechend ist das HRZ für die meisten Fragen zu Ihrer Goethe-Card zuständig.

  • Bei Fragen zu der Bibliotheksfunktion der Goethe-Card schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder rufen uns an.
  • Die Goethe-Card ist nur für die Dauer Ihrer Mitgliedschaft bei der Goethe-Universität gültig.
  • Für den Login in Ihr Bibliothekskonto benutzen Sie bitte Ihren HRZ-Login.
  • Für das Bestellen, Verlängern oder Vormerken benutzen Sie bitte die Ausweisnummer unter Ihrem Namen auf der Goethe-Card und Ihr Bibliothekspasswort (standardmäßig voreingestellt das sechsstellige Geburtsdatum im Format TTMMJJ - ohne Leerzeichen oder Punkte).

  • Nicht-Mitglieder der Goethe-Universität (z. B. Angehörige anderer Hochschulen) können einen persönlichen Bibliotheksausweis online beantragen und anschließend an der Information der Zentralbibliothek abholen.
    Die Ausstellung des Bibliotheksausweises ist kostenlos.
  • Einen Bibliotheksausweis können alle Personen erhalten, die in der Bundesrepublik Deutschland für mindestens 3 Monate einen Wohnsitz mit amtlichen Dokumenten nachweisen können und älter als 16 Jahre sind. Personen unter 18 Jahre benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung.
  • Zur Freischaltung des Accounts sind folgende Dokumente (im Original oder Kopie) vorzulegen:
    • Personalausweis
    • oder EU-Personalausweis und amtliche Meldebestätigung (max. 2 Jahre alt)
    • oder Reisepass und amtliche Meldebestätigung (max. 2 Jahre alt)
    • Aufenthaltstitel (mind. noch 3 Monate gültig)
    • Falls Sie an einer anderen Hochschule studieren, zusätzlich die aktuelle Studienbescheinigung/Semesterticket
    • Wer noch nicht 18 Jahre alt ist, benötigt zusätzlich eine schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters und dessen Personalausweis oder Reisepass.
      Formular für die Einverständniserklärung

  • Der Bibliotheksausweis ist zeitlich befristet. Nach Ablauf der Frist, müssen die Nutzerdaten erneut abgeglichen werden. Legen Sie dafür bitte die Dokumente, die bereits für die Freischaltung benötigt wurden, erneut vor.
  • Mit dem Bibliohtekausweis:
    • können Sie an allen Standorten der Universitätsbibliothek ausleihen.
    • können Sie die elektronischen Ressourcen an allen Standorten der Universitätsbibliothek nutzen.
    • haben Sie Internetzugang an den Rechnern der Bibliotheken.
    • können Sie kopieren, drucken und scannen, wenn Sie den Bibliotheksausweis mit Geld aufladen.
    • können Sie die Schließfächer an verschiedenen Standorten des Bibliothekssystems nutzen.

  • Kurzzeitig anwesende Gäste der Universität (z. B. Teilnehmer*innen der Summer School) können einen befristeten Gast-Bibliotheksausweis erhalten. Für die Ausstellung eines Gastausweises brauchen Sie:
    • ein Dokument (Einladungsschreiben oder Teilnahmebestätigung) einer Institution der Goethe-Universität, aus dem der Zeitraum des Gastaufenthaltes hervorgehts
    • ein Personaldokument (Personalausweis oder Pass)

  • Den Bibliotheksausweis für Gäste der Goethe-Universität beantragen Sie bitte online, bevor Sie den Ausweis an der Information der Zentralbibliothek abholen können.
  • Mit dem Gastausweis
    • können Sie alle Bücher und Bestände vor Ort in den Räumen der Bibliotheken benutzen. Ausleihen ist mit dem Gastausweis nicht möglich.
    • können Sie die elektronischen Ressourcen der Universitätsbibliothek auf dem Campus nutzen.
    • haben Sie Internetzugang an den Rechnern der Bibliotheken.
    • können Sie kopieren, drucken und scannen, wenn Sie den Ausweis mit Geld aufladen.
    • können Sie die Schließfächer an verschiedenen Standorten des Bibliothekssystems nutzen.

  • Institutsausweise können von den Verantwortlichen z. B. für Arbeitskreise, Projekte der Goethe-Universität oder Drittmittelprojekte, aber auch von externen Institutionen und Firmen beantragt werden, wenn beabsichtigt ist, dass verschiedene Personen mit einem Bibliotheksausweis ausleihen können.
  • Die Ausstellung ist über dieses Formular, zu beantragen.
  • Die beantragende Person trägt sowohl die Verantwortung für alle entliehenen und bestellten Medien, als auch für den Ausweis selbst.
  • Bitte informieren Sie die Universitätsbibliothek über alle Änderungen, z. B. beim Wechsel der Verantwortlichkeit oder bei neuen Kontaktdaten.
  • Achtung: mit dem institutionellen Bibliotheksausweis ist kein Zugriff auf elektronische Ressourcen möglich.
  • Die Ausfertigung des Ausweises dauert 1 - 2 Werktage. Wir benachrichtigen Sie, wenn der Ausweis abgeholt werden kann.

Weitere Informationen

  • Jemand darf für eine andere Person mit einer Vollmacht den Bibliotheksausweis abholen.
    Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen.
  • Von der Person, die den Bibliotheksausweis beantragt hat, müssen folgende Dokumente (im Original oder Kopie) entweder bei Abholung oder im Vorhinein per E-Mail eingereicht werden:
    • Personalausweis
    • oder EU-Personalausweis und amtliche Meldebestätigung (max. 2 Jahre alt)
    • oder Reisepass und amtliche Meldebestätigung (max. 2 Jahre alt)
    • Aufenthaltstitel (mind. noch 3 Monate gültig)
    • Falls Sie an einer anderen Hochschule studieren, zusätzlich die aktuelle Studienbescheinigung/Semesterticket
    • Wer noch nicht 18 Jahre alt ist, benötigt zusätzlich eine schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters und dessen Personalausweis oder Reisepass.
      Formular für die Einverständniserklärung

  • Sie können Ihren Bibliotheksaccount vorab freischalten lassen und die Ausweisnummer bereits vor Aushändigung des Bibliotheksausweises erhalten, z. B. um Medien vorab zu bestellen. Den Bibliotheksausweis selbst erhalten Sie aber nur persönlich vor Ort.
  • Senden Sie uns hierzu Fotos/Scans der folgenden Unterlagen per E-Mail zu:
    • Personalausweis (Vor- und Rückseite)
    • oder EU-Personalausweis und amtliche Meldebestätigung (max. 2 Jahre alt)
    • oder Reisepass und amtliche Meldebestätigung (max. 2 Jahre alt)
    • Aufenthaltstitel (mind. noch 3 Monate gültig)
    • Falls Sie an einer anderen Hochschule studieren, zusätzlich die aktuelle Studienbescheinigung/Semesterticket
    • Wer noch nicht 18 Jahre alt ist, benötigt zusätzlich eine schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters und dessen Personalausweis oder Reisepass.
      Formular für die Einverständniserklärung
  • Alternativ zum Senden der benötigten Unterlagen per E-Mail, können Sie uns diese auch im Videochat an unserer virtuellen Theke über Ihre Webcam vorzeigen.

  • Login für Mitglieder der Goethe-Universität:
    • Mitglieder der Goethe-Universität verfügen über zwei Zugänge:
      1. der HRZ-Account: Diesen benötigen Sie, um sich in Ihrem Bibliothekskonto anzumelden und um Bibliotheksrechner zu benutzen.
      2. der Bibliotheksaccount: Dieser besteht aus der vollständigen fettgedruckten Nummer auf der Goethecard (Nutzername) und dem Bibliothekspasswort. Das Bibliothekspasswort ist voreingestellt vom HRZ Ihr Geburtsdatum in 6 Ziffern (TTMMJJ). Das Bibliothekspasswort können Sie jederzeit in Ihrem Bibliothekskonto ändern. Den Bibliotheksaccount benötigen Sie, um Medien zu bestellen, vorzumerken oder um Leihfristen zu verlängern und Sie können sich damit im hebis-Portal anmelden, um Fernleihbestellungen aufzugeben.

  • Login für Nicht-Mitglieder der Goethe-Universität:
    • Nicht-Mitglieder der Universität benötigen Ihre Bibliotheksausweisnummer (Nutzername) und Ihr Bibliothekspasswort, das Sie sich bei der Anmeldung für den Bibliotheksausweis selbst vergeben haben.
      Mit diesen Zugangsdaten können Sie alle Bibliotheksservices nutzen (Einloggen ins Bibliothekskonto, Medien bestellen, verlängern, vormerken).
      Sie können sich auch an den Bibliotheksrechnern anmelden. Achten Sie aber darauf, dass diese für die Nutzung von Nicht-Mitglieder der Goethe-Universität gekennzeichnet sind (rotes Schild unten am Bildschirm).

  • Eine Übersicht darüber, welchen Account Sie wann brauchen finden Sie hier.

  • Sie kennen Ihr Bibliothekspasswort nicht (mehr)? Dann beantragen Sie ein neues Passwort oder lassen das Passwort zurücksetzen:

  • Sie können Ihr Bibliothekspasswort jederzeit ändern.
    Im Suchportal bei: Ihr Konto > Voreinstellungen > Passwort ändern
  • Es kann bis zu 15 Minuten dauern, bis das neue Passwort aktiv ist!

  • Eine Verlängerung ist am Schalter Information der Zentralbibliothek unter Vorlage folgender Dokumente (im Original oder Kopie) möglich:
    • Personalausweis (Vor- und Rückseite)
    • oder EU-Personalausweis und amtliche Meldebestätigung (max. 2 Jahre alt)
    • oder Reisepass und amtliche Meldebestätigung (max. 2 Jahre alt)
    • Aufenthaltstitel (mind. noch 3 Monate gültig)
    • Falls Sie an einer anderen Hochschule studieren, zusätzlich die aktuelle Studienbescheinigung/Semesterticket
    • Wer noch nicht 18 Jahre alt ist, benötigt zusätzlich eine schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters und dessen Personalausweis oder Reisepass.
      Formular für die Einverständniserklärung

  • Des Weiteren können Sie den Ausweis auch online verlängern lassen. Senden Sie uns bitte ein Foto/Scan der oben genannten Unterlagen (bei Personalausweis Vorder- und Rückseite) per E-Mail zu.
  • Alternativ zum Senden der benötigten Unterlagen per E-Mail, können Sie uns diese auch im Videochat an unserer virtuellen Theke über Ihre Webcam vorzeigen.

  • Bei Ausweisverlust wird eine Gebühr von 20,00 € für eine Ersatzkarte erhoben.

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zuletzt geändert am 13. Februar 2024

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