Bibliothekspasswort
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Studierende und Mitarbeiter der Universität Frankfurt
Ihr Studierendenausweis oder Mitarbeiterausweis (Goethe-Card oder Goethe-Cardplus) ist gleichzeitig Ihr Bibliotheksausweis.
Die Bibliotheksausweisnummer steht auf der Karte. Sie ist 12stellig und beginnt mit 30... (bitte ohne Leerzeichen eingeben).

Sofern Ihr Bibliothekspasswort von der Universität vergeben wurde, handelt es sich um Ihr Geburtsdatum in der Form TTMMJJ, also z.B. für den 12. Mai 1987: 120587.
Bibliotheksausweisnummer und Passwort sind nicht identisch mit der Internet-Zugangsberechtigung, die Sie vom Hochschulrechenzentrum erhalten haben (HRZ-Account).
Studierende und Mitarbeiter der Goethe-Universität können mit Hilfe Ihres HRZ-Accounts Ihr Bibliothekspasswort selbst neu setzen:
Studierende über
» https://kartenservice.uni-frankfurt.de
Mitarbeiter über
» https://kartenservice.uni-frankfurt.de/mitarbeitercard/login
Falls es Probleme mit dem Bibliothekspasswort gibt, wenden Sie sich bitte an den Schalter Anmeldung in der UB.
Weitere Informationen zur Goethe-Card unter:
» http://goethecard.uni-frankfurt.de/index.html
» http://goethecardplus.uni-frankfurt.de/index.html
Andere Bibliotheksbenutzer
Die Bibliotheksausweisnummer steht auf der Karte. Sie ist 12stellig und beginnt mit 30... (bitte ohne Leerzeichen eingeben).
Ihr Bibliothekspasswort haben Sie selbst beim Ausfüllen des Online-Anmeldeformulars vergeben.
Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie ein » Neues Passwort über die Startseite des OPACS erhalten oder Sie wenden sich unter Vorlage Ihres Personalausweises an unseren Schalter Anmeldung der UB: Montag - Freitag 10.00 - 19.00 Uhr.

Kurzer Test:
Auf der Homepage der UB können Sie prüfen, ob Sie das richtige Passwort kennen. Klicken Sie einfach auf «Benutzerdaten».
Sollten Sie hier erfolgreich sein, aber an anderer Stelle (z.B. Bücher bestellen) eine Fehlermeldung erhalten, so ist möglicherweise Ihr Bibliotheksausweis z.Zt. nicht gültig. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an den Schalter Anmeldung in der UB.
zuletzt geändert am 16. Januar 2012 E-Mail: Auskunft


