Literaturbereitstellung an der Universitätsbibliothek Frankfurt (UB)
Im Frankfurter Suchportal können die Bestände der Universitätsbibliothek Frankfurt recherchiert und alle im Universitätsnetz zur Verfügung stehenden Datenbanken und elektronischen Texte aufgerufen werden.
Bestellung
Die Medien in der Zentralbibliothek (ZB) müssen zum Großteil online bestellt werden, alle anderen Bestände stehen an den verschiedenen Standorten der Universiätsbibliothek im Freihandbestand. Hier holen Sie Ihr gewünschtes Medium selbst aus dem Regal zum Entleihen. Vereinzelt haben die Bereichsbibliotheken ebenfalls kleine Mengen an Medien in Magazinen stehen, auch hier müssen diese vorab online bestellt werden. Abholort der Bestellung ist dabei stets die jeweilige Bereichsbibliothek.
Bestellbare Medien aus der Zentralbibliothek können auch allerdings an
- die Bibliothek Sprach- und Kulturwissenschaften (BSKW),
- das Bibliothekszentrum Geisteswissenschaften (BzG),
- die Bibliothek Naturwisssenschaften (BNat) und
- die Medizinische Hauptbibliothek (MedHB) bestellt werden.
Online bestellt werden können alle Medien und sonstige Materialien, die Sie im Frankfurter Suchportal finden.
Sie gehen beim Bestellen in drei Schritten vor (Screenshot Bestellmaske):
- Gewünschten Titel anklicken, nach unten scrollen, dann auf Bestellen klicken
- Abholort / Zieltheke auswählen
- Bibliotheksausweisnummer und Passwort eingeben
Nicht online bestellen kann man:
- Medien und Zeitschriften aus den Handbibliotheken und Handmagazinen der Lesesäle
- Medien aus dem Freihandbestand der Bereichsbibliotheken
In der Regel sind Medien, die Sie heute bestellen, im Laufe des nächsten Öffnungstages verfügbar und liegen 7 Kalendertage zum Abholen bereit.
Bestellung von Medien aus der Zentralbibliothek:
Tag | Bestellzeit | abholen in der ZB | abholen in der BSKW / im BzG |
---|---|---|---|
Montag - Freitag: | vor 12.00 Uhr | am selben Tag nachmittags1 | am selben Tag ab 15:00 Uhr (nur BzG) |
Montag - Donnerstag: | nach 12.00 Uhr | am nächsten Tag | am nächsten Tag ab 15:00 Uhr |
Freitag: | nach 12.00 Uhr | ab Montag | am Montag ab 15:00 Uhr |
Samstag, Sonntag: | ab Montag | am Montag ab 15:00 Uhr |
Die Lieferzeit von Bestellungen in die Medizinische Hauptbibliothek (MedHB) und die Bibliothek Naturwissenschaften (BNat) beträgt ca. 2 Werktage. Sie werden per E-Mail benachrichtigt, sobald Ihr bestelltes Medium eingetroffen ist. Bestellungen werden montags bis freitags bearbeitet und stehen eine Woche zur Abholung oder zur Vor-Ort-Nutzung an der Theke bereit.
Bestellungen werden montags bis freitags bearbeitet und stehen eine Woche im Abholregal bereit.
Bestellungen werden montags bis freitags bearbeitet und stehen eine Woche zur Abholung oder zur Vor-Ort-Nutzung an der Theke bereit.
Bei Zeitschriften und in Außenmagazinen gelagerten Beständen kann die Bereitstellung der Bestellung etwas länger dauern.
1Bei Beständen mit Signaturen in der hinterlegten Liste kann die Lieferung bis zu einer Woche dauern.
Bestellungen von Magazinbeständen aus den Bereichsbibliotheken können ausschließlich in der jeweiligen Bereichsbibliothek abgeholt werden.
Magazinbestellung Bibliothek Recht- und Wirtschaft (BRuW)
Es gelten folgende Zeiten für die Bearbeitung und Bereitstellung:
Magazinbestellung Bibliothek Sozialwissenschaften und Psychologie (BSP)
Die Lieferung von bestellten Medien aus der Sportbibliothek in die BSP dauert ca. 2 Tage.
Magazinbestellung Bibliothek Sprach- und Kulturwissenschaften (BSKW)
Es gelten folgende Zeiten für die Bearbeitung und Bereitstellung:
In Ihrem Konto sehen Sie unter dem Punkt "Bestellungen und Vormerkungen" den Status Ihrer Bestellungen. Dieser ändert sich von "bestellt" in "abholbereit", sobald Ihre Bestellungen zum Abholen bereitliegen. Auch der Abholort ist dort einzusehen.
Ja, hierfür benötigt die Person eine tagesaktuelle Vollmacht . Das ausgefüllte Vollmachtsformular, ein amtlicher Lichtbildausweis der abholenden Person, sowie Bibliotheksausweis/Goethe-Card der bestellenden Person müssen bei der Abholung vorgelegt werden.
Diese Vollmacht wird auch benötigt für:
- vorgemerkte Medien
- Medien aus dem Freihandbestand, die nicht auf den eigenen Ausweis entliehen werden sollen
- Fernleihbestellungen
Einen Bibliotheksausweis können Sie hier beantragen.
Auch ohne Bibliotheksausweis können Sie Medien und Zeitschriften der Zentralbibliothek zur Benutzung im Lesesaal bestellen. Sie benötigen dazu die genauen bibliographischen Angaben aus dem Frankfurter Suchportal.
Formular zum Bestellen ohne Ausweis
Bitte bringen Sie zur Nutzung der bestellten Medien Ihren Personalausweis/Pass oder einen anderen Lichtbildausweis mit.
Ausleihe
Um Medien der Bibliotheksstandorte ausleihen zu können, benötigen Sie die Goethe-Card oder einen Bibliotheksausweis der Universitätsbibliothek. Es gelten die Bedingungen der Benutzungsordnung für das Bibliothekssystem der Goethe-Universität.
Die Medien können entweder an den Ausleihtheken oder an den Selbstverbuchern der Bibliotheken entliehen werden.
Die Medien können an den Selbstverbuchern zu den Öffnungzeiten der jeweiligen Bibliothek oder an den Ausleihtheken ausgeliehen werden.
Die Geräte zur Selbstverbuchung befinden sich in der Regel im Eingangsbereich der Bereichsbibliothek. Dort können Sie Medien der jeweiligen Bereichsbibliothek selbständig ausleihen. In folgenden Standorten finden Sie Selbstverbucher:
- Bibliothek Recht und Wirtschaft (BRuW)
- Bibliothek Sozialwissenschaften und Psychologie (BSP)
- Bibliothek Sprach- und Kulturwissenschaften (BSKW)
- Bibliothekszentrum Geisteswissenschaften (BzG)
- Bibliothek Naturwissenschaften (BNat)
- Medizinischen Hauptbibliothek (MedHB)
- Bibliothek für Sportwissenschaften - Bibliothek Sozialwissenschaften und Psychologie (BSP)
Benutzungsbedingungen
Zur Ausleihe am Selbstverbucher benötigen Sie eine gültige Goethe-Card bzw. einen gültigen Bibliotheksausweis .
Es gelten die Bedingungen der Benutzungsordnung für das Bibliothekssystem der Goethe-Universität.
Bitte beachten Sie, dass auch am Selbstverbucher die Leihfristen und folgende Regelungen gelten:
Präsenzbestände, Medien, die älter als 100 Jahre sind sowie Medien aus Semesterapparaten und Zeitschriftenhefte/ Zeitschriftenbände sind grundsätzlich nicht ausleihbar.
Was kann man selbst verbuchen?
An den Selbstverbuchungsgeräten können Sie ausschließlich ausleihbare Medien der jeweiligen Bereichsbibliothek ausleihen.
Was geht nicht am Selbstverbucher?
- Zahlen von Mahngebühren
- Rückgabe von Medien von einem anderen Bibliotheksstandort
- es gibt Sondermaterialien, die nicht über den Selbstverbucher entliehen werden können
Leihfristen
Medien können in der Regel für 28 Tage entliehen werden. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, die Leihfrist online zu verlängern.
Medien, die am Lesesaal bereitgestellt sind, liegen 28 Tage zur Einsicht bereit.
Es gibt dennoch einige Sonderfälle:
Kurzausleihe
Die Kurzausleihe beträgt 2 Tage. Es besteht die Möglichkeit bis zu 5 mal online zu verlängern.
Institutsausleihe
Mit einem Institutsausweis können Medien 180 Tage entliehen werden. Verlängerungen sind hier nicht online möglich.
Semesterausleihe - Bibliothek Naturwissenschaften (BNat)
Bestimmte Lehrbücher können von Studierenden der Goethe-Universität für das ganze Semester ausgeliehen werden. Eine Verbuchung als Semesterausleihe ist nur an der Ausleihtheke möglich: Mo. - Fr. 8:00 - 18:00 Uhr. Verlängerungen sind bei einer Semesterausleihe nicht möglich.
Fernleihen
Bei Fernleihen richtet sich die Leihfrist nach den Vorgaben der verleihenden Bibliothek, meist beträgt diese vier Wochen. Eine Verlängerung der Leihfrist muss rechtzeitig beantragt werden. weitere Informationen
Medien, die nicht ausleihbar sind, sind in der Regel im Frankfurter Suchportal als Präsenzbestände gekennzeichnet. Ebenfalls nicht ausleihbar sind:
- Medien, die älter als 100 Jahre oder besonders wertvoll sind
- Medien aus den Semester- und Handapparaten
- Medien, die entsprechend als "nicht ausleihbar" gekennzeichnet sind
- einzelne Zeitschriftenhefte und ggf. Zeitschriftenbände
- Loseblattsammlungen
Das Rückgabedatum wird in Ihrem Nutzerkonto angezeigt. Beim Entleihen können Sie einen Fristzettel mit dem Rückgabedatum erhalten. Sie können wählen, ob Sie Belege zusätzlich per Mail erhalten wollen. Einstellungen zum E-Mail-Versand von Belegen der Bibliothek
Sie erhalten vor Ablauf der Leihfrist eine Erinnerungsmail, damit Sie die entliehenen Medien rechtzeitig und gebührenfrei zurückgeben oder unter Umständen noch die Leihfrist verlängern können.
Auch wenn Sie keine Erinnerungs-Mail erhalten, sind Sie zur Einhaltung der Leihfrist verpflichtet.
Sämtliche Entleihungen werden mit dem Ablauf der Leihfrist automatisch gemahnt.
Sie können wählen, ob Sie Belege zusätzlich per Mail erhalten wollen.
Einstellungen zum E-Mail-Versand von Belegen der Bibliothek
Verlängerung
Standard-Ausleihe: 5 mal um jeweils 28 Tage
Kurzausleihe: 5 mal um 2 Tage
Die Leihfrist zählt ab dem Tag der Verlängerung neu. Sind Medien bereits 5 mal online verlängert und nicht vorgemerkt, können sie an Theken oder Selbstverbuchern zurückgegeben und erneut ausgeliehen werden.
Die Leihfrist können Sie selbst verlängern über Ihr Konto im Suchportal.
Markieren Sie einzelne oder alle Entleihungen und klicken dann auf »Frist verlängern«.
Bitte beachten Sie, dass die neue Leihfrist ab dem Zeitpunkt Ihrer Eingabe zählt. Prüfen Sie zum Schluss noch einmal alle Leihfristen.
Eine Verlängerung ist nicht möglich:
- bei Medien aus den Lehrbuchsammlungen
- wenn die Leihfrist schon abgelaufen ist
- wenn das Medium vorgemerkt ist
- wenn das Medium bereits 5 mal verlängert wurde
- wenn Ihr Nutzerkonto gesperrt wurde
Eine Verlängerung der Leihfrist muss rechtzeitig beantragt werden.
Hierfür füllen Sie bitte das folgende Formular aus und senden es per E-Mail an fernleihe[at]ub.uni-frankfurt.de.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung ein paar Tage in Anspruch nehmen kann, da die Herkunftsbibliothek in der Regel kontaktiert werden muss. Sollte die Herkunftsbibliothek nicht zustimmen, ist leider keine Leihfrist-Verlängerung möglich. Bitte prüfen Sie die Leihfrist in Ihrem Bibliothekskonto.
Eine Verlängerung ist nicht über das Nutzerkonto möglich, sondern ausschließlich über die jeweilige Theke.
Wenden Sie sich für eine Verlängerung vor Ort, per Telefon oder via Mail an das Thekenpersonal. Eine Verlängerung ist nur innerhalb der 28 Tage möglich, insofern das Medium nicht vorgemerkt ist. Nach Ablauf der Bereitstellungsfrist muss das Medium erneut bestellt werden.
Vormerkung
Von anderen Personen entliehene Medien können in der Regel vorgemerkt werden (Ausnahme: Bestände aus Lehrbuchsammlungen). Sie werden per E-Mail an der in Ihrem Nutzerkonto hinterlegten E-Mail-Adresse benachrichtigt, wenn das Medium zur Verfügung steht. Medien aus den Bereichsbibliotheken liegen für Sie an den jeweiligen Bibliotheksstandorten bereit. Vorgemerkte Medien aus der Zentralbibliothek können Sie auch an anderen Standorten abholen.
Zusätzlich können Sie jederzeit im Frankfurter Suchportal prüfen, ob der gewünschte Titel eingetroffen ist, unter:
Ihr Konto Bestellungen und Vormerkungen
Rückgabe
Die ausgeliehenen Medien können an den Selbstverbuchern/Rückgabeautomaten zu den Öffnungzeiten der jeweiligen Bibliothek oder an den Ausleihtheken zurückgegeben werden.
Die Geräte zur Selbstverbuchung befinden sich in der Regel im Eingangsbereich der Bereichsbibliothek. Dort können Sie Medien der jeweiligen Bereichsbibliothek selbständig zurückgeben. In folgenden Standorten finden Sie Selbstverbucher:
- Bibliothek Sozialwissenschaften und Psychologie (BSP)
- Bibliothekszentrum Geisteswissenschaften (BzG)
- Medizinischen Hauptbibliothek (MedHB)
- Bibliothek für Sportwissenschaften - Bibliothek Sozialwissenschaften und Psychologie (BSP)
Rückgabeautomaten finden Sie in:
- der Bibliothek Recht und Wirtschaft (BRuW)
- der Bibliothek Sprach- und Kulturwissenshaften (BSKW) (auch außerhalb der Bibliotheksöffnungszeiten zugänglich)
- der Bibliothek Naturwissenschaften (BNat) (auch außerhalb der Bibliotheksöffnungszeiten zugänglich)
Benutzungsbedingungen
Es gelten die Bedingungen der Benutzungsordnung für das Bibliothekssystem der Goethe-Universität.
Was kann man selbst verbuchen?
An den Selbstverbuchungsgeräten/Rückgabeautomaten können Sie ausschließlich Medien der jeweiligen Bereichsbibliothek zurückbuchen.
Was geht nicht am Selbstverbucher/Rückgabeautomat?
- Zahlen von Mahngebühren
- Rückgabe von Medien von einem anderen Bibliotheksstandort
- Rückgabe von Sondermaterialien
Bitte geben Sie beschädigte Medien persönlich an den Theken ab.
Sie können die Medien notfalls auch per Post an die Bibliothek zurücksenden. Bitte berücksichtigen Sie für die fristgerechte Rückgabe die Lieferzeiten des Paketlieferdienstes. Die Rückgabe per Post erfolgt auf eigenes Risiko.
Adresse für die Rücksendungen:
Universitätsbibliothek Frankfurt a.M.
Zentralbibliothek - Ausleihe
Freimannplatz 1
60325 Frankfurt am Main
Am Lesesaal bereitgestellte Medien werden vom Personal nach Ablauf der Bereitstellungsfrist von Ihrem Nutzerkonto zurückgebucht.
Mahnung
Mahngebühren fallen immer dann an, wenn die Leihfrist der Medien überschritten wird. Die Gebühren werden mit Ausfertigung der Mahnung fällig, ungeachtet dessen, wann das Mahnschreiben Sie per E-Mail oder Post erreicht.
Die Höhe der Mahngebühren richtet sich nach der Kostenordnung und beträgt je Band oder Medium für die:
1. Mahnung: 3.00 €
2. Mahnung: weitere 3.00 €
3. Mahnung: weitere 6.00 €
Der Abstand zwischen 1. und 2. Mahnung sowie zwischen 2. und 3. Mahnung beträgt jeweils 14 Tage.
Bei ausstehenden Mahngebühren über 12 EUR wird Ihr Bibliothekskonto gesperrt. Ausleihen, Leihfristverlängerungen und Vormerkungen sind dann nicht mehr möglich.
Einen Überblick über Ihre ausstehenden Mahngebühren finden Sie im Suchportal unter Ihr Konto Gebühren.
Die Mahngebühren können zu den Servicezeiten folgender Bibliotheken bar bezahlt werden:
- Bibliothek Recht und Wirtschaft (BRuW)
- Bibliothek Sozialwissenschaften und Psychologie (BSP)
- Bibliothek Sprach- und Kulturwissenschaften (BSKW)
- Bibliothekszentrum Geisteswissenschaften (BzG)
- Zentralbibliothek (ZB)
- Bibliothek Naturwissenschaften (BNat)
- Medizinische Hauptbibliothek (MedHB)
Der Bezahlautomat ist zu den Öffnungszeiten des Bibliothekszentrums Geisteswissenschaften zugänglich.
Ist die Bezahlung per Überweisung möglich?
Sollten Sie keinerlei Möglichkeit haben, die Gebühren vor Ort zu begleichen, so können Sie Ihre Mahngebühren auf das folgende Konto überweisen.
Kontoinhaber: Universitätsbibliothek Frankfurt
Bank: Helaba Landesbank Thüringen
IBAN: DE95 5005 0000 0001 0064 10
BIC: HELADEFF
Bei Verwendungszweck bitte unbedingt angeben:
- Vollständige Ausweisnummer
- Mahndatum (siehe Mahn-E-Mail)
Es ist daher zeitsparend für Sie, das Geld bar vor Ort zu bezahlen. weitere Informationen
Im Falle eines Systemausfalls des Frankfurter Suchportal, kann ggf. über den Online-Katalog (OPAC) auf das Nutzerkonto zugegriffen werden.
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zuletzt geändert am 21. November 2024