BRuW Ausleihe und Rückgabe

- Ausweis und Anmeldung
- Suchen und finden
- Ausleihe
- Ausleihbestand, Leihfristen
- (Selbst-)Ausleihe
- Magazinbestellungen
- Rückgabe
- Verlängern
Ausweis und Anmeldung
Zur Ausleihe von Büchern aus der BRuW berechtigt sind alle Mitglieder der Goethe-Universität oder wer für mindestens drei Monate einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland nachweisen kann.
Zur Ausleihe in der BRuW benötigen Sie die Goethe-Card oder einen Bibliotheksausweis der Universitätsbibliothek.
Suchen und finden
Tipps und Tricks zum Suchen und Finden von Büchern und anderen Medien finden Sie hier.
Ausleihe
Ausleihbestand, Leihfristen
Ausleihbestand |
Die Ausleihfrist beträgt vier Wochen. Es besteht die Möglichkeit bis zu 5 mal online zu verlängern, sofern keine Vormerkung aktiv ist. | |
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Die Leihfrist für die Bestände der Lehrbuchsammlung beträgt vier Wochen. Verlängerungen sind nicht möglich. Die Ausleihe ist nur an Mitglieder der Goethe-Universität, der RMU-Universitäten und hessische Referendar*innen möglich. |
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Diese Medien sind nicht entleihbar. |
Detaillierte Informationen zu den Beständen und Sonderstandorten der BRuW finden Sie hier.
(Selbst-)Ausleihe
Innerhalb der Öffnungszeiten können Bücher an den drei Selbstverbuchern der BRuW ausgeliehen werden. Vormerkungen, Kaufvorschläge und Bestellungen aus dem Magazin erhält man an der Ausleihtheke.
Magazinbestellungen
Bücher aus dem Standort Magazin sind nicht frei aufgestellt. Für diese Bestände ist eine Bestellung über das Frankfurter Suchportal notwendig.
Bestellungen werden montags bis freitags bearbeitet und stehen eine Woche zur Abholung oder zur Vor-Ort-Nutzung an der Theke bereit.
Es gelten folgende Zeiten für die Bearbeitung und Bereitstellung:
- Bestellungen bis 10.00 Uhr liegen ab 11.00 Uhr bereit
- Bestellungen bis 14.00 Uhr liegen ab 15.00 Uhr bereit
Rückgabe
Bücher aus der BRuW
...können am Rückgabeautomat abgegeben werden. Er steht im Eingangsbereich der Bibliothek und ist während der regulären Öffnungszeiten zugänglich.
Bücher aus anderen Bibliotheken
Bücher aus der Zentralbibliothek oder anderen Bereichsbibliotheken sowie Fernleihen, CD-ROMs und stark beschädigte Bücher können hingegen nur an der Theke zurückgegeben werden.
Campusübergreifenden Rückgabe
Alternativ können Sie entliehene Medien aus der BRuW im Rahmen der Campusübergreifenden Rückgabe auch an anderen Standorten zurückbuchen lassen.
Der Rückgabeautomat zeigt nicht an, ob ein Buch gemahnt worden ist. Sie können dies in Ihrem Nutzerkonto einsehen oder das Thekenpersonal fragen. Wenn Sie einen Rückgabebeleg wünschen, können Sie sich diesen auch per E-Mail schicken lassen. Dies funktioniert aber nur, wenn Sie dies in Ihrem Nutzerkonto einstellen.
Einstellungen Belege per Mail
Verlängern
Bitte beachten Sie, dass Bücher aus der Lehrbuchsammlung grundsätzlich nicht verlängert werden können. Wie Sie die Verlängerung anderer Medien vornehmen können, erfahren Sie hier.

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zuletzt geändert am 26. September 2022