Bibliothek der Deutschen Bundesversammlung
Die Universitätsbibliothek Frankfurt am Main besitzt verschiedene Sammlungen von Literatur des 19. Jahrhunderts; einen besonderen Teilbestand bildet die ehemalige Bibliothek der Deutschen Bundesversammlung, verkürzt häufig als "Bundesbibliothek" bezeichnet.
Die Deutsche Bundesversammlung war Verfassungsorgan des Deutschen Bundes und hatte Bestand von 1816 bis 1866 (mit kurzer Unterbrechung in den Jahren 1848/49). Die Bibliothek wurde 1821 durch einen Beschluss der Bundesversammlung begründet. Aufgabe der Bibliothek sollte es sein, der Bundesversammlung einen möglichst vollständigen Apparat von Gesetzen der deutschen Bundesstaaten an die Hand zu geben. Später kamen zahlreiche Einzelschriften verschiedensten Inhalts hinzu. Teilweise wurden auch ganze Sammlungen anderer Behörden (Ministerien, Kommissionen) übernommen. Die Bibliothek ist durch ihre Funktion als Behördenbibliothek klar geprägt.
Nach der Auflösung des Deutschen Bundes wurde der Bestand der Bibliothek an die
damalige Frankfurter Stadtbibliothek zur Verwaltung übergeben; erhalten sind ca. 1.300
Titel in 4.000 Bänden.
Kataloge
Die Monographien (Bücher, Flugschriften usw.) sind vollständig in den Allgemeinen Katalogen verzeichnet. Die Zeitschriften findet man zurzeit nur in dem gedruckten Spezialkatalog:
Stollberg, Jochen:
Verzeichnis der Bibliothek der Deutschen Bundesversammlung (1816 - 1866) im Bestand der Stadt-
und Universitätsbibliothek Frankfurt am Main. - Frankfurt am Main : Stadt- und
Univ.-Bibl., 1985. - X, 287 S.
ISBN 3-88131-044-4
Signatur: HB 26: F 445
Signatur: 83.258.98 [ausleihbar]
Der Katalog kann für 3,00 EURO bei der INFORMATION erworben werden.
Benutzungshinweise
Die Werke aus der Sammlung können nur im Lesesaal Spezialsammlungen benutzt werden. Vor einer Benutzung müssen sie in diesen Lesesaal bestellt werden.
Bitte beachten Sie: Für die Zulassung zur Benutzung wertvollerer Werke ist die Vorlage eines Personalausweises erforderlich!
Eine Fernleihe der Originale ist leider nicht möglich.
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zuletzt geändert am 2. Oktober 2024