Abgabe von Dissertationen
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Dissertation veröffentlichen

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihre Dissertation zu veröffentlichen:

  1. als Online-Dokument im Hochschulpublikationssystem
  2. als Druck

Bitte beachten Sie die Regelungen der Fachbereiche

I. Veröffentlichen als Online-Dokument im Hochschulpublikationssystem

  1. Bitte beachten Sie die technischen Anforderungen!
  1. Datei in PDF/A-Dokument umwandeln - hier finden Sie eine Anleitung für die Erzeugung von PFD/A.
    Soweit dem Werk in der gedruckten Fassung ein Lebenslauf oder andere personenbezogene Daten, z.B. eine Danksagung oder Erklärungen, beigefügt sind, empfehlen wir, diese in der elektronischen, zur Veröffentlichung vorgesehenen Fassung zu entfernen.
  2. Datei anmelden und hochladen Link
  3. Bei der » Hochschulschriftenstelle der UB geben Sie ab:
    1. unterschriebene » Einverständniserklärung pdf
    2. 1 gebundenes Papierexemplar
      - auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier (gemäß DIN ISO 9706)
      - im Format DIN A 4 oder A 5
      - mit einfacher Klebebindung (keine Heftklammern, keine Spiralbindung, keine Klemmbindung)
      - Datum der Disputation eintragen/nachtragen (auch handschriftlich möglich))
  4. Die Empfangsbestätigung für die abgelieferten Exemplare wird von der Hochschulschriftenstelle (Montag-Freitag) per Hauspost an das zuständige Promotionsbüro gesendet. Wenn Sie eine persönliche Aushändigung der Empfangsbestätigung direkt bei Abgabe der Pflichtexemplare wünschen, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.
  5. Was Sie Ihrem Fachbereich abgeben müssen, erfahren Sie in der Promotionsordnung Ihres Fachbereichs.

II. Veröffentlichen als Druck

  1. Bei der Hochschulschriftenstelle der UB geben Sie ab:
    5 gebundene Papierexemplare:
    - auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier (gemäß DIN ISO 9706)
    - im Format DIN A 4 oder A 5
    - mit einfacher Klebebindung (keine Heftklammern, keine Spiralbindung, keine Klemmbindung)
    - Datum der Disputation eintragen/nachtragen (auch handschriftlich möglich)
  2. Die Empfangsbestätigung für die abgelieferten Exemplare wird von der Hochschulschriftenstelle (Montag-Freitag) per Hauspost an das zuständige Promotionsbüro gesendet. Wenn Sie eine persönliche Aushändigung der Empfangsbestätigung direkt bei Abgabe der Pflichtexemplare wünschen, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.
  3. Was Sie Ihrem Fachbereich abgeben müssen, erfahren Sie in der Promotionsordnung Ihres Fachbereichs.

II.a. Veröffentlichen als gedrucktes Buch in einem Verlag

  1. Bei der Hochschulschriftenstelle der UB geben Sie (je nach Fachbereich) ab:
    FB 1: Rechtswissenschaften: 1 Exemplar
    FB 2-10: Wirtschafts-, Sozial- und Geisteswissenschaften:   2 Exemplare
    FB 11-15: Naturwissenschaften: 2 Exemplare
    FB 16: Medizin: 2 Exemplare
  2. Die Empfangsbestätigung für die abgelieferten Exemplare wird von der Hochschulschriftenstelle (Montag-Freitag) per Hauspost an das zuständige Promotionsbüro gesendet. Wenn Sie eine persönliche Aushändigung der Empfangsbestätigung direkt bei Abgabe der Pflichtexemplare wünschen, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.
  3. Was Sie Ihrem Fachbereich abgeben müssen, erfahren Sie in der Promotionsordnung Ihres Fachbereichs.

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zuletzt geändert am 4. Januar 2024

Kontakt

Hochschulschriftenstelle
PTG-Team
Tel: 069/ 798-39954
ptg[at]ub.uni-frankfurt.de

Hochschulpublikationssystem
Jakob Jung
Tel: 069/ 798-39562 / 39393
publizieren[at]ub.uni-frankfurt.de
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