Förderung von Aufsätzen in Open-Access-Journals
Der Open-Access-Publikationsfonds übernimmt die Zahlung von Publikationsgebühren (APCs), sofern die unten genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihre Publikation den Förderrichtlinien entspricht, kontaktieren Sie uns gerne.
Darüber hinaus bieten einige Verlage Rabatte auf die Publikationsgebühr (APC) und/oder administrative Erleichterungen. Auf unserer Übersichtsseite können Sie sich
informieren, ob für Ihre geplante Einreichung zusätzliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können.
Übersicht über Verlagsvereinbarungen
Bitte beachten Sie, dass eine Kostenübernahme nur auf Antrag möglich ist. Den Antrag auf Kostenübernahme stellen Sie maximal 4 Wochen vor Einreichen des Manuskripts
telefonisch, per E-Mail oder über dieses Formular:
Antrag auf Kostenübernahme
Gerne beraten wir Sie bereits im Vorfeld zu den Fördermöglichkeiten und förderfähigen Zeitschriften - kontaktieren Sie uns einfach unter openaccess[at]ub.uni-frankfurt.de
Fördervoraussetzungen für Aufsätze in Open-Access-Journals
- Der*Die im Artikel benannte "corresponding/submitting author" ist Mitglied oder Angehörige*r der Goethe-Universität. Dies muss aus der Angabe zur Affiliation klar hervorgehen,
indem dort die "Goethe-Universität" / "Goethe University" angeführt wird. Bei der Angabe der Affiliation sind die Vorgaben der
Affiliationsrichtlinie der Goethe-Universität
einzuhalten.
i Die Goethe-Universität empfiehlt ihren Angehörigen, sich ein ORCID-Profil
anzulegen und die ORCID-iD beim Publizieren anzuführen. Das OA-Team der Universitätsbibliothek berät Sie gerne dazu.
i Forschende am Universitätsklinikum Frankfurt sind zumeist Angehörige der Goethe-Universität und damit förderberechtigt. Bitte kontaktieren Sie uns im Zweifelsfall frühzeitig. Bei der Angabe der Affiliation ist gemäß der Affiliationsrichtlinie der Goethe-Universität als oberste Ebene die "Goethe-Universität" / "Goethe University" anzuführen (also z.B.: "Goethe University Frankfurt, University Hospital, Department/Clinic of . . ., Frankfurt am Main, Germany").
- Der Aufsatz erscheint in einer reinen Open-Access-Zeitschrift, die über ein strenges Qualitätssicherungsverfahren verfügt (in der Regel durch peer review).
Die Zeitschrift muss im Directory of Open Access Journals
nachgewiesen sein (mit Ausnahme von Zeitschriften, die noch zu jung sind, um die Aufnahme ins DOAJ bereits erreicht zu haben). Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zur Einschätzung der Qualität von OA-Zeitschriften. Das "Freikaufen" einzelner Artikel in subskriptionspflichtigen Zeitschriften (sogenanntes "hybrides Open Access") kann nicht gefördert werden.
i Bei einigen Verlagen/Zeitschriften übernimmt die Universitätsbibliothek im Rahmen sogenannter Transformationsverträge die Kosten für hybrides Open Access (siehe nähere Informationen im Bereich Verlagsvereinbarungen).
- Die Publikationsgebühr darf maximal 1.800 Euro netto betragen (zzgl. 19% Umsatzsteuer; entspricht 2.142 Euro brutto). Eine anteilige Ko-Finanzierung von höheren Publikationsgebühren ist
nicht möglich.
i Bei höheren Publikationsgebühren empfehlen wir, mit dem Verlag unter Verweis auf die Fördergrenze des institutionellen OA-Publikationsfonds über einen Rabatt zu verhandeln. Dies sollte vor der Rechnungsstellung geschehen. Kontaktieren Sie uns gerne, falls Sie Unterstützung wünschen.
- Stehen den Autor*innen aus Projektförderung Drittmittel zum Publizieren zur Verfügung, so sind diese vorrangig zu nutzen.
Kontakt
Jasmin Heuer
Boram Schröter
Dr. Roland Wagner
Tel. 069/ 798-49107
openaccess[at]ub.uni-frankfurt.de
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zuletzt geändert am 22. Dezember 2022