Open Access & Creative Commons
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Open Access und Creative Commons

Was ist Open Access?

Open Access (OA) bezeichnet den freien und kostenlosen Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen für alle Interessierten weltweit. Zudem beinhaltet OA, dass die Forschungsergebnisse möglichst flexibel und frei nachgenutzt werden können. Bei OA-Publikationen handelt es sich immer um elektronische bzw. Online-Publikationen, die ggf. auch parallel in gedruckter Form erscheinen können.

Leser*innen profitieren von OA, weil Sie unmittelbar und ohne Bezahlschranken auf wissenschaftliche Publikationen zugreifen können. Autor*innen von OA-Publikationen profitieren, weil OA-Publikationen in der Regel mehr gelesen und öfter zitiert werden als Nicht-OA-Publikationen.

Es gibt zwei wesentliche Wege des OA-Publizierens: OA-Publikation direkt beim Verlag und OA-Publikation einer Manuskriptversion parallel oder zeitversetzt zur Verlags-Version. Beide Wege werden im Folgenden beschrieben. Wichtig ist zudem, dass OA-Publikationen mit Lizenzen rechtlich abgesichert werden - auch dazu finden Sie unten Informationen.

Open Access direkt beim Verlag

Bei goldenem Open Access erscheint die Publikation in der endgültigen Fassung unmittelbar und direkt im Open Access. Dabei kann es sich um Artikel in Zeitschriften, um Bücher oder auch um andere Formate handeln.

Beim goldenen OA fallen für die Autor*innen Publikationsgebühren an (article/book processing charges, APCs bzw. BPCs). Der OA-Publikationsfonds der Goethe-Universität kann Publikationsgebühren für Zeitschriftenartikel in vielen Fällen übernehmen.
Zudem können zu erwartende Publikationskosten in Forschungsanträgen bei vielen Forschungsförderern geltend gemacht werden.

Es gibt eine wachsende Zahl an Zeitschriften und Verlagen, bei denen das OA-Publizieren für Autor*innen und für Leser*innen kostenlos ist. Das heißt im Gegensatz zu Gold OA fällt hier keine Publikationsgebühr für die Autor*innen an.
Diese Form des OA wird als Diamond Open Access bezeichnet. Diamond OA ist für alle Beteiligten die einfachste und fairste Form von OA. Die Universitätsbibliothek unterstützt daher zahlreiche Diamond-OA-Initiativen.

Eine weitere Form des direkten OA ist das sogenannte »hybride Open Access«. Dabei bieten Verlage die Option, dass Autor*innen in herkömmlichen »closed-access«-Zeitschriften ihre eigenen Artikel gegen Zahlung einer Gebühr »freikaufen« können. Diese Praxis ist umstritten, da die Verlage dabei doppelt verdienen: Zum einen an den Lizenz-/Abonnementsgebühren, die die Bibliotheken zahlen, zum anderen an den Hybrid-Publikationsgebühren.

Hybrides OA wird vom OA-Publikationsfonds der Goethe-Universität nur dann unterstützt, wenn die Verlage im Rahmen von Transformationsverträgen planen, ihre Zeitschriften schrittweise komplett auf OA umzustellen. Prominente Beispiele dafür sind die aktuellen deutschlandweiten Verträge mit Wiley und Springer Nature (die sogenannten »DEAL-Verträge«).

Bei folgenden Verlagen ist derzeit für Angehörige der Goethe-Universität kostenloses hybrides OA-Publizieren möglich:

Open Access parallel/zeitversetzt zur Verlags-Version

Wenn eine Zeitschrift oder ein Verlag keine bzw. keine bezahlbare direkte OA-Option bietet, dann bleibt Autor*innen immer noch die Möglichkeit, bestimmte Manuskriptversionen parallel oder zeitversetzt zur Verlags-Version OA zugänglich zu machen. Man spricht hier auch von "grünem Open Access", "Zweitveröffentlichung" oder "self-archiving". Kosten für die Autor*innen fallen dabei nicht an.

Im Zeitschriftenbereich erscheint immer häufiger ein "Preprint", lange bevor ein Artikel in einer Fachzeitschrift erscheint. Dabei stellen die Autor*innen die Manuskriptversion, die auch beim Verlag eingereicht wird, auf fachspezifischen Preprint-Servern zur Verfügung.
Preprint-Server sind in einigen Disziplinen bereits sehr stark etabliert, z.B.

In anderen Disziplinen gewinnen sie derzeit stark an Zulauf, z.B.

Zudem gibt es bei vielen Zeitschriften (und teilweise bei Sammelbänden) die Möglichkeit, das sogenannte Author Accepted Manuscript (AAM, auch "Postprint" genannt) frei zugänglich zu machen, d.h. die akzeptierte finale Manuskriptfassung nach dem peer-review-Prozess (aber noch ohne Verlags-Layout).
Das deutsche Urheberrecht ermöglicht es Autor*innen in vielen Fällen, AAMs 12 Monate nach Erscheinen eines Zeitschriftenartikels OA zu publizieren, z. B. auf dem Publikationsserver der Goethe-Universität.
Auch viele Verlage räumen den Autor*innen explizit solche Rechte ein. Gelegentlich ist es sogar zulässig, nach einer bestimmten Embargo-Zeit die finale Verlagsversion auf einem Repositorium wie dem Publikationsserver der Goethe-Universität zugänglich zu machen (immer öfter gilt das auch für Sammelbandbeiträge in den Geisteswissenschaften). Das OA-Team der Universitätsbibliothek unterstützt Sie gerne dabei, Ihre Publikationen als Zweitveröffentlichungen öffentlich zugänglich zu machen.

Lizenzierung von OA-Publikationen mit Creative Commons

Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) machen Publikationen erst "richtig" Open Access. Sie bieten Autor*innen mehr Rechte an der eigenen Publikation und ermöglichen der wissenschaftlichen Community eine leichtere Nachnutzung für den Forschungszyklus. Trotzdem garantieren sie urheberrechtlichen Schutz sowie die gleiche wissenschaftliche Integrität wie konventionelle Publikationsweisen.

CC-Lizenzen sind international anerkannte Standardlizenzverträge. Wissenschaftliche Verlage bieten Autor*innen für OA-Veröffentlichungen fast immer eine oder verschiedenen CC-Lizenzen zur Auswahl an. Forschungsfördereinrichtungen rufen zur Veröffentlichung unter offenen Lizenzen auf oder nennen spezifische CC-Lizenzen sogar als verpflichtenden Teil ihres Open-Access-Mandats. CC-Lizenzen sind bei OA-Veröffentlichungen in Verlagen quasi Standard. Oft können Autor*innen eine passende Lizenz auswählen, die der Verlag dann für sie vergibt.

Vergabe von CC-Lizenzen

Bei Publikationen über Publikationsserver, Fachrepositorien oder wissenschaftliche Blogs vergeben Autor*innen die CC-Lizenz unmittelbar selbst. Dies geschieht schlicht dadurch, dass der passende Lizenzvermerk an einer geeigneten Stelle in das Dokument aufgenommen wird. Geeignete Stellen sind z. B. Deckblattseiten von Dissertationsschriften, Kopf- oder Fußzeilen der ersten Seite von Artikeln oder das Impressum.

Ein Lizenzvermerk setzt sich zusammen aus:

  • der Nennung der Lizenz, z. B. "Erschienen unter der Creative Commons-Lizenz Namensnennung (CC BY) 4.0 International"
  • dem Link zur Licence Deed, also der menschenlesbaren Zusammenfassung der Lizenzbedingungen, z. B. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0
  • wenn gewünscht dem Lizenzlogo (s. u.)

CC-Lizenzen werden aus verschiedenen Komponenten zusammengesetzt. Je nach Kombination gestattet die Lizenz eine freiere oder restriktivere Nachnutzung. Es existieren sechs verschiedene CC-Lizenzen, vgl. unten.

Für wissenschaftliche Publiaktionen empfehlen wir die Lizenz CC-BY (Namensnennung). Diese ist die "freieste" CC-Lizenz und ermöglicht eine Nachnutzung im Sinne des in der Berliner Erklärung formulierten Open-Access Gedankens. Für Buchpublikationen kann auch die Lizenz CC-BY-SA (Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen) genutzt werden. Sollte ein Verlag diese Lizenz nicht anbieten, empfehlen wir, die "nächst-freiere" Lizenz zu wählen. Vgl. dazu die Darstellung der Abstufung von CC-Lizenzen.

Übersicht zu CC-Lizenzen

In der folgenden Tabelle finden Sie für jede der sechs CC-Lizenzen:

  • Eine Erklärung, was diese konkret bewirkt
  • Eine Vorlage für den Lizenzvermerk (bestehend aus der dt. und engl. Nennung der Lizenz und dem Link zur Licence Deed)
  • Das jeweilige Logo zum Herunterladen
  • Eine PDF-Datei, welche das Logo und den Lizenzvermerk enthält und die Sie an eine bereits als PDF existierende Publikation anhängen können
Mit diesen Informationen und Ressourcen können Sie bei einer Verlagsveröffentlichung die passende Lizenz auswählen. Von Ihnen selbst getätigte Publikationen (z. B. auf dem Publikationsserver) können Sie mit einem gültigen Lizenzvermerk versehen.

Lizenz Nennung der Urheber*innen Bearbeitung Kommerzielle Nutzung Weitergabe nur unter gleichen Bedingungen Material
Piktogramm zur CC BY SA 4.0-LizenzCC BY 4.0 Lizenzvermerk
PDF-Anhangblatt (ca. 90KB)
Piktogramm zur CC BY SA 4.0-LizenzCC BY SA 4.0 Lizenzvermerk
PDF-Anhangblatt (ca. 90KB)
Piktogramm zur CC BY SA 4.0-LizenzCC BY ND 4.0 Lizenzvermerk
PDF-Anhangblatt (ca. 90KB)
Piktogramm zur CC BY SA 4.0-LizenzCC BY NC 4.0 Lizenzvermerk
PDF-Anhangblatt (ca. 90KB)
Piktogramm zur CC BY SA 4.0-LizenzCC BY NC ND 4.0 Lizenzvermerk
PDF-Anhangblatt (ca. 90KB)
Piktogramm zur CC BY SA 4.0-LizenzCC BY NC SA 4.0 Lizenzvermerk
PDF-Anhangblatt (ca. 90KB)

Erläuterung der Lizenzkomponenten

Komponente Erläuterung
BY Die Urheber*innen des Werks und die Originalquelle müssen genannt werden.
Dies ist die Grundkomponente jeder CC-Lizenz und sichert das Recht der Urheber*innen an ihrem Werk.
SA Das Werk selbst und alle von ihm abgeleiteten Werke dürfen nur unter den Bedingungen dieser Lizenz weiter veröffentlicht werden.
Dies sichert, dass ein einmal unter der CC-Lizenz erschienenes Werk auch CC-lizenziert bleibt und die sonstigen Bedingungen eingehalten werden.
NC Das Werk darf nicht zu kommerziellen Zwecken weiterverwendet werden.
"Kommerzielle Zwecke" können jedoch auch Nutzungsformen beinhalten, die ggf. erwünscht sind (s. u.)
ND Das Werk darf nicht in veränderter Form weiterverbreitet werden, z. B. in Kürzung oder Ableitung aus dem Original.
"Bearbeitungen" können jedoch auch Nutzungsformen sein, die ggf. erwünscht sind (s. u.).
Regelt nicht das Urheberrecht bereits ausreichend, wie meine Publikation nachgenutzt werden kann?

Das Urheberrecht legt fest, dass ein Werk ohne Zustimmung der Urheber*innen nicht weiterverwendet werden darf. Ausnahmen sind Regelungen wie das Zitationsrecht oder das Recht, Werke für den privaten Gebrauch oder für Forschung und Lehre zu vervielfältigen. Bei der Publikation über einen Verlag geben Urheber*innen Nutzungsrechte an diesen vertraglich ab, sodass dann meist der Verlag über die Nutzung des Werks bestimmen kann.

CC-Lizenzen räumen bestimmte Nachnutzungsmöglichkeiten pauschal ein, abhängig von der gewählten Lizenz. So muss nicht für jede Nutzung ein eigener Vertrag mit Autor*innen oder Verlagen ausgehandelt werden, ganz im Sinne des Open-Access-Gedankens.

Verliere ich meine Urheberrechte, wenn ich unter einer CC-Lizenz veröffentliche?

Nein. Sie bleiben als Urheber*in einer Publikation im vollen Besitz der Rechte an Ihrer Publikation. Häufig behalten Sie dadurch sogar mehr Rechte, als in einem konventionellen Verlagsvertrag. CC-Lizenzen räumen lediglich verschiedene Nachnutzungsmöglichkeiten pauschal ein. Urheber*innen verlieren so weder ihre Rechte, noch nehmen sie sich die Möglichkeit, ihre Werke anderweitig zu nutzen.

Welche Nachnutzungsmöglichkeiten werden durch CC-Lizenzen ermöglicht?

Im wissenschaflichen Kontext können sich Nachnutzungen sehr unterschiedlich gestalten, z. B.

  • Sicherung der Publikation auf einem Publikationsserver
  • Veröffentlichung einer Kopie auf einer Webseite oder in einem wissenschaftlichen Blog
  • Integration der Publikation in eine Anthologie
  • Übersetzung der Publikation
  • Text- und Datamining
  • Kompilation von Aufsätzen zu einer Datenbank, die zur Erstellung von Meta-Studien eingesetzt wird

All diese Nutzungsformen sind möglich und sinnvoll, und können Teil des Forschungszyklus sein.

Kann durch eine CC-Lizenz eine andere Person meine Arbeit als die ihre ausgeben?

Nein. Die CC-Lizenz bestimmt immer, dass die Urheber*innen genannt werden müssen, inklusive der Angabe der Lizenz und dem Link zum Original. Jedes aus einem anderen Werk erzeugte neue Werk muss demnacho mit einem Verweis auf Urheber*in, Lizenz und Quelle des Originalwerkes versehen werden.

Was passiert, wenn meine Publikation in einem Kontext verwendet wird, den ich nicht befürworte?

Es ist jederzeit möglich, der Verwendung des eigenen Werkes in einem unerwünschten Kontext zu widersprechen. Dies kann zunächst niedrigschwellig geschehen (Kontaktaufnahme mit den Verantwortlichen). Auf Wunsch der Urheber*innen kann auch der Hinweis aufgenommen werden, dass die Verwendung des Werkes durch die Urheber*innen nicht unterstützt wird (non-endorsement). Auch der Rechtsweg steht als Option offen.

Wird ein Werk in einem extremistischen Kontext gebraucht, müssen Lizenzgeber*innen dies nicht dulden.

Was bedeutet "Namensnennung"?

Die Namensnennung (engl. Attribution) bestimmt, dass die Urheber*innen eines CC-lizenzierten Werkes immer genannt werden müssen. Sie ist Grundbestandteil jeder CC-Lizenz. Ist ein Link zur Originalquelle angegeben, muss dieser übernommen werden (z. B. ein DOI-Link). Die Creative-Commons-Foundation empfiehlt darüber hinaus, die Originalquelle des Werkes zu nennen. Änderungen, die an der Publikation vorgenommen wurden, müssen als solche gekennzeichnet werden. Vgl. hierzu auch Punkt 4.2.2 im deutschsprachigen FAQ zu Creative Commons.

Inwiefern unterscheidet sich die durch die CC-Lizenz geregelte "Namensnennung" von einer normalen Zitation?

Wer korrekte und gute wissenschaftliche Praxis betreibt, nennt die Namen der Urheber*innen und die Quelle einer referenzierten Publikation in den Literaturnachweisen. Hier handelt es sich aber "nur" um Bezugnahmen oder Zitate. CC-Lizenzen erlauben die Nutzung der Publikation darüber hinaus, z. B. durch die o. g. Nachnutzungsmöglichkeiten. Die Sorgfalt, mit der wissenschaftliche Nachweise von Forschenden gepflegt werden, kann als die idealtypische Praxis der "Namensnennung" im CC-Kontext betrachtet werden.

Warum empfiehlt die Universitätsbibliothek die Lizenzen CC-BY bzw. CC-BY-SA?

Die Lizenz CC-BY ist (abgesehen von CC-0) die freieste CC-Lizenz. Sie ermöglicht Open Access im Sinne der Berliner Erklärung und erlaubt die breiteste Nachnutzung der Forschungsergebnisse. Das Werk darf in seiner Gänze weiterverwendet werden: Es darf z. B. im Internet oder auch gedruckt weiterverbreitet werden, Elemente dürfen entnommen und in ein anderes Werk eingesetzt werden, das Werk darf übersetzt und die Übersetzung verbreitet werden. Auch eine kommerzielle Verwendung des Werks ist möglich.

Die Universitätsbibliothek empfiehlt CC-Lizenzen mit der komponente NC (Nicht kommerziell) nicht. Wieso sollte ich jemandem gestatten, mit meinem Werk Geld zu verdienen?

Eine Publikation, die frei verfügbar erscheint und für die Urheber*innen keine Vergütung erhalten -- weshalb sollte jemand anders diese kommerziell verwerten können? Wegen dieser völlig nachvollziehbaren Frage wählen viele Autor*innen eine CC-Lizenz mit der komponente NC (NonCommercial/Nicht kommerziell).

"Kommerzielle Nutzung" bezieht in der hier gültigen Definition jedoch bereits die Aufnahme einer Publikation in durch Werbung finanzierte wissenschaftliche Blogs, oder die Verwendung durch Non-Profit-Organisationen mit ein. Eine solche Weiterverwendung ist aber in vielen Fällen durchaus erwünscht. Darüber hinaus kann z. B. auch die Aufnahme von Forschungsergebnissen in Datenbanken, die als kommerzielles Produkt erstellt werden, einen Mehrwert für die Wissenschaft und eine breitere Rezeption einer Publikation bedeuten und so im Sinne der Urheber*innen sein.

Die Gefahr, dass eine Publikation, die nicht von der kommerziellen Nutzung ausgeschlossen ist, hinter einer Paywall verschwindet, besteht im Übrigen nicht. Schließlich ist die Originalpublikation CC-lizenziert und steht weiterhin frei zur Verfügung.

Einen adäquaten „Ersatz“ für Lizenzen mit der NC-Komponente stellt im Übrigen die Lizenz CC-BY-SA dar. Mit ihr wird sichergestellt, dass eine Weiterverwendung der Publikation immer und unter den Bedingungen dieser Lizenz erfolgt - also frei zugänglich.

Informationen speziell zur NC-Komponente (allerdings nicht nur auf die Wissenschaft beschränkt) finden Sie in Punkt 3.5 der offiziellen deutschsprachigen Creative-Commons-FAQ und in dieser Broschüre von irights.info.

Die Universitätsbibliothek empfiehlt CC-Lizenzen mit der komponente ND (keine Bearbeitung) nicht. Schadet eine Bearbeitung nicht der wissenschaftlichen Integrität meiner Publikation?

ND (NoDerivatives/Keine Bearbeitung) verbietet, dass eine Publikation in irgend einer Weise verändert weitergegeben werden kann – die Weitergabe/Weiterverbreitung/Weiterverwendung darf nur als exakte Kopie erfolgen. Viele Wissenschaftler*innen wählen diese Option, weil sie fürchten, dass Dritte die Arbeit verfälschen und diese Fassung dann als Originalpublikation ausgeben könnten. Ebenso wird befürchtet, dass Teile der Publikation entnommen und in andere Publikationen eingefügt werden könnten – also im Grunde einem Plagiat Tür und Tor geöffnet würde.

Beide Befürchtungen sind unbegründet. Veränderungen müssen kenntlich gemacht und die Urheberschaft der Originalautor*innen ebenso wie die Quelle der Originalveröffentlichung angegeben werden. Sowohl bei Manipulation einer existierenden Publikation als auch beim Einmontieren von Teilen des Originals in eine andere Arbeit müsste also auf das Original verwiesen werden, wodurch die Täuschung auffliegen würde.

Wo dies nicht passiert, wird gegen die Lizenzbedingungen verstoßen – und damit eine Urheberrechtsverletzung begangen. Dies könnte genauso unter den Bedingungen des "normalen" Urheberrechts passieren. Die Integrität des Originalwerks steht also an keiner Stelle mehr auf dem Spiel als unter herkömmlichen Publikationsbedingungen.

Auch die Vergabe der Komponente ND kann erwünschte Nutzungsformen ausschließen. Beispiele sind die Kompilierung von Werken in Anthologien, Datenbanken oder Metastudien. Übersetzungen, die die Reichweite der Publikation ausdehnen, gelten ebenfalls als Bearbeitung.

Gibt es Vorgaben, welche Lizenz verwendet werden muss?

Wenn Sie für die Finanzierung einer Open-Access-Publikation Fördermittel in Anspruch nehmen, können Vorgaben existieren. So schreibt das EU-Förderprogramm HORIZON EUROPE für Artikel die Publikation unter CC-BY vor. Der DFG-geförderte Publikationsfonds der GU hat die Wahl der Lizenzen CC-BY oder CC-BY-SA als Förderbedingung für Open-Access-Bücher.

Prüfen Sie die Bedingungen Ihrer Fördereinrichtung. Wir unterstützen Sie dabei gerne unter openaccess@ub.uni-frankfurt.de.

Der Verlag, bei dem ich publiziere, bietet weder die Lizenz CC-BY noch CC-BY-SA als Veröffentlichungsoptionen an. Was kann ich tun?

Bitte fragen Sie an, ob abweichende Vertragsbedingungen für Ihre Publikation gelten können. Wenn bestimmte Lizenzen zu den Voraussetzungen für die finanzielle Förderung der Publikation gehören, akzeptieren die meisten Verlage einen Verweis darauf und passen den Vertrag an.

Was bedeutet es, dass ich "die Rechte an der Publikation besitzen muss", um eine CC-Lizenz vergeben zu können?

Sie dürfen zuvor nicht die Nutzungsrechte an Ihrer Publikation an Dritte übertragen haben. Das ist i. d. R. der Fall, wenn Sie in einem Verlagsvertrag die "exklusiven Nutzungsrechte"/"exclusive rights" an der Publikation an den Verlag übertragen haben. Dies trifft meist zu, wenn die Publikation nicht Open Access veröffentlicht wurde bzw. werden soll.

Haben Sie dagegen vertraglich nur die "einfachen Nutzungsrechte"/"non-exclusive rights" übertragen – oder ist die Publikation noch gar nicht erschienen – können Sie in den meisten Fällen eine CC-Lizenz vergeben.

Können auf dem Publikationsserver CC-Lizenzen vergeben werden?

Ja. Weitere Informationen finden Sie auf den Hilfeseiten zum Publikationsserver.

Auf dieser Seite finden Sie Ressourcen (Lizenzvermerke, Links oder PDF-Anhänge), die Sie in Ihrem Dokument einsetzen können.

Kann ich meine Dissertation unter einer CC-Lizenz veröffentlichen?

Ja, Dissertationen können wie jede andere Publikation auch unter einer CC-Lizenz veröffentlicht werden. Publizieren Sie die Dissertation über einen Verlag Open Access, stellt dieser Ihnen verschiedene Lizenzen zur Auswahl. Publizieren Sie die Dissertation über den Pulikationsserver der GU, können Sie die Lizenz beim Einreichen die gewünschte Lizenz auswählen. Bitte fügen Sie in diesem Fall das PDF mit dem entsprechenden Lizenzvermerk an Ihre Dissertation an.

Bitte beachten Sie, dass dies nur für zusammenhängende Dissertationsschrift gilt. Im Fall von kumulativen Dissertationen beachten Sie bitte den folgenden Punkt.

Meine Publikation enthält Material, das nicht oder unter einer anderen CC-Lizenz erschienen ist, als ich auswählen möchte. Was muss ich beachten?

Es ist möglich, dass Ihre Publikation einzelne Elemente wie Abbildungen enthält, die nicht CC-lizenziert sind oder die zwar über eine CC-Lizenz verfügen, diese aber von der von ihnen gewählten abweicht. Hier gilt i. d. R. das Zitatrecht, sodass dies keine Folgen für Ihre Lizenzwahl hat.

Um unmissverständlich deutlich zu machen, welche rechtlichen Bedingungen für die einzelnen Elemente gelten, können Sie den Lizenzvermerk Ihrer Publikation um folgenden Hinweis erweitern: "Sofern nicht anders angegeben, erscheint diese Publikation unter der Creative-Commons Lizenz ..." Die Lizenz- bzw. Rechteangaben müssen dann möglichst nahe an dem entsprechenden Element angebracht werden, oder im Literatur- bzw. Abbildungsverzeichnis aufgeführt werden.

Sonderfall kumulative Dissertationen und ähnliche Publikationsformen: Setzt sich Ihre Arbeit wesentlich aus mehreren anderen Publikationen zusammen – so wie es beispielsweise bei kumulativen Dissertationen der Fall ist – darf sie nur unter der "strengsten" enthaltenen Lizenz veröffentlicht werden. Sind alle Bestandteile CC-lizenziert, darf die Gesamtveröffentlichung nur unter der restriktivsten erscheinen. Ist ein Bestandteil nicht CC-lizenziert, darf leider keine CC-Lizenz vergeben werden. In diesem Fall müssen auch die entsprechenden rechtlichen Bedingungen für eine Zweitveröffentlichung vorliegen.

Kann ich unter CC-Lizenzen zweitveröffentlichen?

Die vertraglichen Bedingungen und Policies eines Verlages beinhalten manchmal das Recht, eine Zweitveröffentlichung unter einer CC-Lizenz vorzunehmen. Ob dies für Ihre Publikation(en) möglich ist, prüfen wir gerne über den Zweitveröffentlichungsservice der UB.

Wo finde ich weitere Informationen zu CC-Lizenzen?

Die Creative-Commons-Foundation stellt ein umfangreiches FAQ auf deutsch und auf englisch zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Gerne können Sie sich auch an das Open-Access-Team der Universitätsbibliothek wenden.

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zuletzt geändert am 23. Mai 2024

Kontakt

Open-Access-Team

- Publikationsfonds, Beratung -
Jasmin Heuer, Boram Schröter
Tel. 069/ 798-49107
openaccess[at]ub.uni-frankfurt.de

Open-Access-Team

- Publikationsserver, Zweitver-
öffentlichungsservice -
Jakob Jung
Tel. 069/ 798-39430
publizieren[at]ub.uni-frankfurt.de

Plattform für OA-Journals

Dr. Gerwin Kasperek
Tel. 069/ 798-39365
ojs[at]ub.uni-frankfurt.de

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