Open Access (OA) bezeichnet den freien und kostenlosen Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen für alle Interessierten weltweit. Zudem beinhaltet OA, dass die Forschungsergebnisse möglichst flexibel und frei nachgenutzt werden können.
Leser*innen profitieren von OA, weil Sie unmittelbar und ohne Bezahlschranken auf wissenschaftliche Publikationen zugreifen können. Autor*innen von OA-Publikationen profitieren, weil OA-Publikationen in der Regel mehr gelesen und öfter zitiert werden als Nicht-OA-Publikationen.
Open Access direkt beim Verlag
Bei goldenem Open Access erscheint die endgültige Fassung der Publikation unmittelbar im Open Access. Für die Autor*innen fallen dabei oft Publikationsgebühren an (article/book processing charges, APCs bzw. BPCs).
Der OA-Publikationsfonds der Goethe-Universiät kann Publikationsgebühren für Zeitschriftenartikel in vielen Fällen übernehmen. Zudem können zu erwartende Publikationskosten in Forschungsanträgen bei vielen Forschungsförderern geltend gemacht werden.
Es gibt eine wachsende Zahl an Zeitschriften und Verlagen, bei denen das OA-Publizieren für Autor*innen und für Leser*innen kostenlos ist. Im Gegensatz zu Gold OA fällt hier also keine Publikationsgebühr für die Autor*innen an.
Das so genannte Diamond-Open-Access ist für alle Beteiligten die einfachste und fairste Form von OA. Die Universitätsbibliothek unterstützt daher zahlreiche Diamond-OA-Initiativen.
Beim »hybriden Open Access« bieten Verlage die Option, dass Autor*innen ihre Artikel gegen Zahlung einer Gebühr »freikaufen« können. Die Artikel erscheinen dann unmittelbar in Open Access in einer Zeitschrift, die ansonsten nicht OA ist.
Hybrides OA wird vom OA-Publikationsfonds der Goethe-Universität nur dann unterstützt, wenn die Verlage im Rahmen von Transformationsverträgen planen, ihre Zeitschriften schrittweise komplett auf OA umzustellen.
Bei folgenden Verlagen ist derzeit für Angehörige der Goethe-Universität kostenloses hybrides OA-Publizieren möglich:
Open Access parallel/zeitversetzt zur Verlags-Version
Wenn eine Zeitschrift oder ein Verlag keine bzw. keine bezahlbare direkte OA-Option bietet, dann bleibt Autor*innen immer noch die Möglichkeit, bestimmte Manuskriptversionen parallel oder zeitversetzt zur Verlags-Version OA zugänglich zu machen. Man spricht hier von "grünem Open Access", "Zweitveröffentlichung" oder "self-archiving". Kosten für die Autor*innen fallen dabei nicht an.
Ein Beispiel sind Preprints: Lange bevor ein Artikel in einer Fachzeitschrift erscheint, stellen die Autor*innen die beim Verlag eingereichte Manuskriptversion auf fachspezifischen Preprint-Servern zur Verfügung.
Preprint-Server sind in vielen Disziplinen bereits sehr stark etabliert und gewinnen in anderen Stark an Zulauf:
Zudem gibt es bei vielen Zeitschriften (und teilweise bei Sammelbänden) die Möglichkeit, das sogenannte Author Accepted Manuscript (AAM, auch "Postprint" genannt) frei zugänglich zu machen. Das deutsche Urheberrecht ermöglicht es Autor*innen, AAMs 12 Monate nach Erscheinen eines Zeitschriftenartikels OA zu publizieren, z. B. auf dem Publikationsserver der Goethe-Universität.
Fördereinrichtungen, die Open-Access-Veröffentlichungen zur Förderbedinung machen, akzeptieren auch AAM-Zweitveröffentlichungen. Unser Zweitveröffentlichungsservice unterstützt Sie gerne dabei, Ihre Publikationen frei zugänglich zu machen.
Lizenzierung von OA-Publikationen mit Creative Commons
Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) machen Publikationen erst "richtig" Open Access. Sie wahren die Rechte der Autor*innen an Ihrer Publikation und ermöglichen zugleich der wissenschaftlichen Community eine leichtere Nachnutzung für den Forschungszyklus.
CC-Lizenzen sind international anerkannte Standardlizenzverträge. Bei OA-Veröffentlichungen in Verlagen sind sie allgemeiner Usus. Oft können Autor*innen eine passende Lizenz auswählen, die der Verlag dann für sie vergibt.
Bei Publikationen über Publikationsserver, Fachrepositorien oder wissenschaftliche Blogs vergeben Autor*innen die CC-Lizenz unmittelbar selbst. Die Vergabe ist ganz einfach: Es muss lediglich der passende Lizenzvermerk an einer geeigneten Stelle (Deckblatt, Kopf- oder Fußzeile, Impressum) in das Dokument aufgenommen werden.
Ein Lizenzvermerk setzt sich zusammen aus:
der Nennung der Lizenz, z. B. "Erschienen unter der Creative Commons-Lizenz Namensnennung (CC BY) 4.0 International"
CC-Lizenzen werden aus verschiedenen Komponenten zusammengesetzt. Je nach Kombination gestattet die Lizenz eine freiere oder restriktivere Nachnutzung. Es existieren sechs verschiedene CC-Lizenzen, vgl. unten.
Für wissenschaftliche Publikationen empfehlen wir die Lizenz CC-BY (Namensnennung). Diese ist die "freieste" CC-Lizenz und ermöglicht eine Nachnutzung im Sinne des in der Berliner Erklärung formulierten Open-Access Gedankens.
Sollte ein Verlag diese Lizenz nicht anbieten, empfehlen wir, die "nächst-freiere" Lizenz zu wählen. Vgl. dazu die Darstellung der Abstufung von CC-Lizenzen.
⚠
Wichtig:
Ab dem 1. Juli 2026 ist diese Lizenz zudem Förderbedingung für alle durch den Publikationsfonds finanzierten Publikationen
Übersicht zu CC-Lizenzen
In der folgenden Tabelle finden Sie für jede der sechs CC-Lizenzen:
Eine Erklärung, was diese konkret bewirkt
Eine Vorlage für den Lizenzvermerk (bestehend aus der dt. und engl. Nennung der Lizenz und dem Link zur Licence Deed)
Das jeweilige Logo zum Herunterladen
Eine PDF-Datei, welche das Logo und den Lizenzvermerk enthält und die Sie an eine bereits als PDF existierende Publikation anhängen können
Mit diesen Informationen und Ressourcen können Sie bei einer Verlagsveröffentlichung die passende Lizenz auswählen. Von Ihnen selbst getätigte Publikationen (z. B. auf dem Publikationsserver) können Sie mit einem gültigen Lizenzvermerk versehen.
Lizenz
Name der Lizenz (dt. / en.)
Lizenzbestimmungen
Material
CC BY 4.0
Namensnennung / Attribution
Die Urheber*innen des Werks und die Originalquelle müssen genannt werden.
Regelt nicht das Urheberrecht bereits ausreichend, wie meine Publikation nachgenutzt werden kann?
Das Urheberrecht legt fest, dass ein Werk ohne Zustimmung der Urheber*innen nicht weiterverwendet werden darf. Ausnahmen sind Regelungen wie das Zitationsrecht oder das Recht, Werke für den privaten Gebrauch oder für Forschung und Lehre zu vervielfältigen. Bei der Publikation über einen Verlag geben Urheber*innen Nutzungsrechte an diesen vertraglich ab, sodass dann meist der Verlag über die Nutzung des Werks bestimmen kann.
CC-Lizenzen räumen bestimmte Nachnutzungsmöglichkeiten pauschal ein, abhängig von der gewählten Lizenz. So muss nicht für jede Nutzung ein eigener Vertrag mit Autor*innen oder Verlagen ausgehandelt werden, ganz im Sinne des Open-Access-Gedankens.
Verliere ich meine Urheberrechte, wenn ich unter einer CC-Lizenz veröffentliche?
Nein. Sie bleiben als Urheber*in einer Publikation im vollen Besitz der Rechte an Ihrer Publikation.
Häufig behalten Sie dadurch sogar mehr Rechte, als in einem konventionellen Verlagsvertrag. CC-Lizenzen räumen lediglich verschiedene Nachnutzungsmöglichkeiten pauschal ein. Urheber*innen verlieren so weder ihre Rechte, noch nehmen sie sich die Möglichkeit, ihre Werke anderweitig zu nutzen.
Welche Nachnutzungsmöglichkeiten werden durch CC-Lizenzen ermöglicht?
Im wissenschaflichen Kontext können sich Nachnutzungen sehr unterschiedlich gestalten, z. B.
Veröffentlichung einer Kopie auf einer Webseite oder in einem wissenschaftlichen Blog
Integration der Publikation in eine Anthologie
Übersetzung der Publikation
Text- und Datamining
Kompilation von Aufsätzen zu einer Datenbank, die zur Erstellung von Meta-Studien eingesetzt wird
Kann durch eine CC-Lizenz eine andere Person meine Arbeit als die ihre ausgeben?
Nein. Die CC-Lizenz bestimmt immer, dass die Urheber*innen genannt werden müssen, inklusive der Angabe der Lizenz und des Links zum Original. Jedes aus einem anderen Werk erzeugte neue Werk muss demnach mit einem Verweis auf Urheber*in, Lizenz und Quelle des Originalwerkes versehen werden.
Was passiert, wenn meine Publikation in einem Kontext verwendet wird, den ich nicht befürworte?
Es ist jederzeit möglich, der Verwendung des eigenen Werkes in einem unerwünschten Kontext zu widersprechen. Dies kann zunächst niedrigschwellig geschehen (Kontaktaufnahme mit den Verantwortlichen). Auf Wunsch der Urheber*innen kann auch der Hinweis aufgenommen werden, dass die Verwendung des Werkes durch die Urheber*innen nicht unterstützt wird (non-endorsement). Auch der Rechtsweg steht als Option offen.
Inwiefern unterscheidet sich die durch die CC-Lizenz geregelte "Namensnennung" von einer normalen Zitation?
Wer korrekte und gute wissenschaftliche Praxis betreibt, nennt die Namen der Urheber*innen und die Quelle einer referenzierten Publikation in den Literaturnachweisen. Hier handelt es sich aber "nur" um Bezugnahmen oder Zitate. CC-Lizenzen erlauben die Nutzung der Publikation darüber hinaus, z. B. durch die o. g. Nachnutzungsmöglichkeiten. Die Sorgfalt, mit der wissenschaftliche Nachweise von Forschenden gepflegt werden, kann als die idealtypische Praxis der "Namensnennung" im CC-Kontext betrachtet werden.
Warum empfiehlt die Universitätsbibliothek die Lizenz CC-BY?
Die Lizenz CC-BY ist (abgesehen von CC-0) die freieste CC-Lizenz. Sie ermöglicht Open Access im Sinne der Berliner Erklärung und erlaubt die breiteste Nachnutzung der Forschungsergebnisse. Das Werk darf in seiner Gänze weiterverwendet werden: Es darf z. B. im Internet oder auch gedruckt weiterverbreitet werden, Elemente dürfen entnommen und in ein anderes Werk eingesetzt werden, das Werk darf übersetzt und die Übersetzung verbreitet werden. Auch eine kommerzielle Verwendung des Werks ist möglich.
Die Universitätsbibliothek empfiehlt CC-Lizenzen mit der komponente NC (Nicht kommerziell) nicht. Wieso sollte ich jemandem gestatten, mit meinem Werk Geld zu verdienen?
Natürlich wirkt es zunächst widersprüchlich, weshalb man Dritten die kommerzielle Nutzung einer kostenfrei zugänglichen Publikation gestatten sollte. Eine kommerzielle Nutzung kann aber durchaus erwünscht sein:
In der hier gültigen Definition schließt dies bereits die Aufnahme einer Publikation in durch Werbung finanzierte wissenschaftliche Blogs oder die Verwendung durch Non-Profit-Organisationen mit ein.
Auch die Aufnahme von Forschungsergebnissen in Datenbanken, die als kommerzielles Produkt erstellt werden, kann einen Mehrwert für die Wissenschaft und eine breitere Rezeption einer Publikation bedeuten und so im Sinne der Urheber*innen sein.
Die Gefahr, dass eine Publikation, die nicht von der kommerziellen Nutzung ausgeschlossen ist, hinter einer Paywall verschwindet, besteht im Übrigen nicht. Schließlich ist die Originalpublikation CC-lizenziert und steht weiterhin frei zur Verfügung.
Einen adäquaten „Ersatz“ für Lizenzen mit der NC-Komponente stellt im Übrigen die Lizenz CC-BY-SA dar. Mit ihr wird sichergestellt, dass eine Weiterverwendung der Publikation immer und unter den Bedingungen dieser Lizenz erfolgt - also frei zugänglich.
Die Universitätsbibliothek empfiehlt CC-Lizenzen mit der komponente ND (keine Bearbeitung) nicht. Schadet eine Bearbeitung nicht der wissenschaftlichen Integrität meiner Publikation?
ND (NoDerivatives/Keine Bearbeitung) verbietet, dass eine Publikation in irgend einer Weise verändert weitergegeben werden kann – die Weitergabe/Weiterverbreitung/Weiterverwendung darf nur als exakte Kopie erfolgen. Viele Wissenschaftler*innen wählen diese Option, weil sie fürchten, dass Dritte die Arbeit verfälschen und diese Fassung dann als Originalpublikation ausgeben könnten. Ebenso wird befürchtet, dass Teile der Publikation entnommen und in andere Publikationen eingefügt werden könnten.
Beide Befürchtungen sind unbegründet. Veränderungen müssen kenntlich gemacht und die Originalautor*innen ebenso wie die Quelle der Originalveröffentlichung angegeben werden. Diese Quellenangabe würde sowohl bei Manipulationen der Originalpublikation als auch beiPlagiatsversuchen die Täuschung auffliegen lassen.
Wo dies nicht passiert, wird gegen die Lizenzbedingungen verstoßen – ein Urheberrechtsverstoß. Dies könnte genauso unter den Bedingungen des "normalen" Urheberrechts passieren. Die Integrität des Originalwerks steht also an keiner Stelle mehr auf dem Spiel als unter herkömmlichen Publikationsbedingungen.
Auch die Vergabe der Komponente ND kann erwünschte Nutzungsformen ausschließen. Beispiele sind die Kompilierung von Werken in Anthologien, Datenbanken oder Metastudien. Übersetzungen, die die Reichweite der Publikation ausdehnen, gelten ebenfalls als Bearbeitung.
Gibt es Vorgaben, welche Lizenz verwendet werden muss?
Ab dem 1. Juli 2026 gilt für alle durch den Publikationsfonds der GU geförderten Open-Access-Artikel die Wahl der Lizenz CC BY als Fördervoraussetzung. Für Open-Access-Bücher gilt bereits jetzt die Wahl der Lizenzen CC-BY oder CC-BY-SA als Förderbedingung.
Wenn Sie für die Finanzierung einer Open-Access-Publikation Fördermittel in Anspruch nehmen, können Vorgaben existieren. So schreibt das EU-Förderprogramm HORIZON EUROPE für Artikel die Publikation unter CC-BY vor.
Prüfen Sie die Bedingungen Ihrer Fördereinrichtung. Wir unterstützen Sie dabei gerne unter openaccess@ub.uni-frankfurt.de.
Der Verlag, bei dem ich publiziere, bietet weder die Lizenz CC-BY noch CC-BY-SA als Veröffentlichungsoptionen an. Was kann ich tun?
Bitte fragen Sie an, ob abweichende Vertragsbedingungen für Ihre Publikation gelten können. Wenn bestimmte Lizenzen zu den Voraussetzungen für die finanzielle Förderung der Publikation gehören, akzeptieren die meisten Verlage einen Verweis darauf und passen den Vertrag an.
Was bedeutet es, dass ich "die Rechte an der Publikation besitzen muss", um eine CC-Lizenz vergeben zu können?
Sie dürfen zuvor nicht die Nutzungsrechte an Ihrer Publikation an Dritte übertragen haben. Das ist i. d. R. der Fall, wenn Sie in einem Verlagsvertrag die "exklusiven Nutzungsrechte"/"exclusive rights" an der Publikation an den Verlag übertragen haben.
Haben Sie dagegen vertraglich nur die "einfachen Nutzungsrechte"/"non-exclusive rights" übertragen – oder ist die Publikation noch gar nicht erschienen – können Sie in den meisten Fällen eine CC-Lizenz vergeben.
Kann ich meine Dissertation unter einer CC-Lizenz veröffentlichen?
Ja, Dissertationen können wie jede andere Publikation auch unter einer CC-Lizenz veröffentlicht werden.
Publizieren Sie die Dissertation über einen Verlag Open Access, stellt dieser Ihnen verschiedene Lizenzen zur Auswahl.
Im Fall von kumulativen Dissertationen muss beachtet werden, welche urheberrechtlichen Voraussetzungen für die einzelnen Komponenten der Arbeit gelten. Die Arbeit darf dann nur unter der "strengsten" enthaltenen Lizenz veröffentlicht werden.
Sind alle Bestandteile CC-lizenziert, darf die Gesamtveröffentlichung nur unter der restriktivsten erscheinen. Ist ein Bestandteil nicht CC-lizenziert, darf leider keine CC-Lizenz vergeben werden. In diesem Fall müssen auch die entsprechenden rechtlichen Bedingungen für eine Zweitveröffentlichung vorliegen.