Hilfe und FAQ zum Publikationsserver
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Hilfe und FAQ zum Publikationsserver III

Allgemeine Informationen Hilfe für das Veröffentlichen auf dem Publikationsserver Rechtliche Fragen Leitlinien des Publikationsservers der Goethe-Universität Frankfurt am Main
  1. Ziele und inhaltliche Kriterien für den Publikationsserver der Goethe-Universität Frankfurt am Main
  2. Rechtliche Rahmenbedingungen
  3. Das elektronische Dokument
  4. Regeln für die Publikation von elektronischen Dokumenten
  5. Technische Besonderheiten des Publikationsservers
  6. Organisatorische Regelungen

Rechtliche Fragen

Disclaimer: Wir weisen darauf hin, dass keine der folgenden Informationen als rechtsverbindliche Auskünfte zu betrachten sind. Ebensowenig rechtsverbindlich sind Auskünfte, die Ihnen unser Personal in schriftlicher oder mündlicher Form gibt.

Selbstverständlich versuchen wir, Sie nach bestem Wissen und Gewissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihrer Publikation auf dem Publikationsserver der GU zu informieren und zu beraten.

Was ist, wenn ich meine Publikation bei einem Verlag veröffentlichen lasse oder dies plane?

Grundsätzlich gilt: Autor*innen räumen der Universitätsbibliothek lediglich ein einfaches Nutzungsrecht ein, d. h. sie behalten sich weiterhin das Recht vor, das Dokument auch an anderer Stelle zu veröffentlichen. Eine Löschung des auf dem Publikationsserver eingestellten Dokumentes ist allerdings nicht möglich. Ein Verlag muss die Existenz des Werks auf dem Publikationsserver also akzeptieren.

Kann ich Publikationen auf dem Publikationsserver veröffentlichen, die bereits anderweitig erschienen sind?

Die Zweitveröffentlichung von Publikationen von GU-Angehörigen ist eine der Hauptfunktionen des Publikationsservers. Ob eine Zweitveröffentlichung rechtlich möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Manche Faktoren können von Autor*innen selbst überprüft werden. Sie können sich an den folgenden Punkten orientieren. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Prüfung möglicher Optionen.

  1. Unter einer Creative-Commons-Lizenz erschienene Publikationen können jederzeit zweitveröffentlicht werden. Sie müssen nicht einmal die Einverständniserklärung ausfüllen!
  2. Das deutsche Urheberrecht (§38 Abs. 4 UrhG) gestattet Autor*innen von Beiträgen zu einer wissenschaftlichen Zeitschrift, diese nach 12 Monaten in der akzeptierten Manuskriptversion (Author's Accepted Manuscript) erneut zu veröffentlichen. Klauseln im mit dem Verlag geschlossenen Veröffentlichungsvertrag, die dem widersprechen, sind unwirksam.
  3. Viele Verlage verfügen über eine Open-Access-Policy, welche die Zweitveröffentlichung regelt. Die Policys zahlreicher Verlage lassen sich über die Webseite des Projekts SHERPA/RoMEO recherchieren.
  4. Viele Verlagsverträge enthalten Regelungen zur Zweitveröffentlichung. Wir empfehlen, sich beim Abschluss eines Publikationsvertrags vertraglich die Veröffentlichung der elektronischen Version auf einem institutionellen Repositorium vorzubehalten. Beachten Sie bitte auch die häufig von den Verlagen für eine Zweitveröffentlichung vorgegebenen Einschränkungen, z. B. Publikation erst nach Ablauf einer vorgegebenen Frist.
  5. Teilweise enthalten auch Lizenzverträge der Universitätsbibliotheken mit Verlagen das Recht zur Zweitveröffentlichung. Hierzu erteilen wir Ihnen gerne Auskunft.
  6. In vielen Fällen gestatten Verlage unabhängig von ihrer Policy oder vertraglichen Regelungen die Zweitveröffentlichung. Wenn die vorangehenden Punkte auf Ihre Publikation nicht zutreffen, können Sie den Verlag kontaktieren und um die Erlaubnis zur Zweitpublikation Ihres Werkes bitten.

Gilt das Urheberrecht auch für elektronische Dokumente?

Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz.

Sofern keine anderen Festlegungen von den Autor*innen getroffen wurden, gilt: Einzelne Vervielfältigungen z. B. Kopien und Ausdrucke dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (§53 UrhG). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers ' gestattet. Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Missbrauch haftbar gemacht werden.

Im Sinne des Open-Access-Gedankens empfehlen wir aus diesem Grund, wo immer möglich, elektronische Publikationen unter einer CC-Lizenz zu veröffentlichen. Diese räumen Dritten Rechte ein, die über die Beschränkungen des Urheberrechts hinausgehen und die größtmögliche produktive Nachnutzung von Forschungsergebnissen ermöglichen.

Unter welchen Lizenzen können Publikationen auf dem Publikationsserver veröffentlicht werden?

Als Autor*in können Sie selbst festlegen, welche Nutzungsbedingungen für Ihr Dokument gelten sollen. Diese Bedingungen werden in der Lizenz festgelegt. Die Creative-Commons-Lizenzen ermöglichen die Einräumung von Nutzungsrechten, die über die engen Grenzen des Urheberrechts hinausgehen. Auf dem Publikationsserver sind die folgenden Lizenzen verfügbar:
Deutsches Urheberrecht

Es gilt das Deutsche Urheberrecht.
Mittels der Einverständniserklärung für die Publikation auf dem Publikationsserver bzw. der Genehmigung zur Publikation einer Dissertation geben Sie der UB JCS das (nicht-exklusive) Recht, die Arbeit weltweit frei zugänglich im Internet zu veröffentlichen. Sie bleiben als Autor*in selbstverständlich Inhaber*in der Urheberrechte und haben weiterhin das Recht, die Publikation anderweitig zu veröffentlichen, zu verändern oder in sonstiger Weise zu verwerten.
Creative Commons: Namensnennung (CC-BY) (mehr Info)

Bei dieser Lizenz darf der Inhalt vervielfältigt, verbreitet und öffentlich aufgeführt werden, Bearbeitungen angefertigt und der Inhalt kommerziell genutzt werden unter der folgenden Bedingung: Der Name der Autor*innen/Rechteinhaber*innen muss genannt werden.

Wir empfehlen für wissenschaftliche Publikationen die Vergabe diese Lizenz, da sie die größtmögliche produktive Nachnutzung von Forschungsergebnissen ermöglicht. Lediglich bei Open-Access-Büchern empfiehlt sich die Vergabe der etwas restriktiveren CC-BY-SA-Lizenz (siehe unten).
Creative Commons: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen (CC-BY-SA) (mehr Info)

Diese Lizenz erlaubt es, den Inhalt zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich aufzuführen unter folgenden Bedingungen: Der Name der Autor*innen/Rechteinhaber*innen muss genannt werden. Dieser Inhalt darf für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Der Inhalt darf verändert werden (darunter fallen u. a. Übersetzungen des Werkes), die Weitergabe der veränderten Fassung darf nur unter derselben Lizenz wie das Original erfolgen.

Diese Lizenz empfehlen wir für Open-Access-Bücher.
Creative Commons: Namensnennung - Keine Bearbeitung (CC-BY-ND) (mehr Info)

Diese Lizenz erlaubt es, den Inhalt zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich aufzuführen unter folgenden Bedingungen: Der Name der Autor*innen/Rechteinhaber*innen muss genannt werden. Dieser Inhalt darf für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Der Inhalt darf nicht bearbeitet oder in anderer Weise verändert veröffentlicht werden.
Creative Commons: Namensnennung - Nicht kommerziell (CC-BY-NC) (mehr Info)

Diese Lizenz erlaubt es, den Inhalt zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich aufzuführen unter folgenden Bedingungen: Der Name der Autor*innen/Rechteinhaber*innen muss genannt werden. Dieser Inhalt darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Der Inhalt darf verändert werden (darunter fallen u. a. Übersetzungen des Werkes).
Creative Commons: Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitung (CC-BY-NC-ND) (mehr Info)
Diese Lizenz erlaubt es, den Inhalt zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich aufzuführen unter folgenden Bedingungen: Der Name der Autor*innen/Rechteinhaber*innen muss genannt werden. Dieser Inhalt darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Der Inhalt darf nicht bearbeitet oder in anderer Weise verändert veröffentlicht werden.
Creative Commons: Namensnennung - Nicht kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen (CC-BY-NC-SA) (mehr Info)

Diese Lizenz erlaubt es, den Inhalt zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich aufzuführen unter folgenden Bedingungen: Der Name der Autor*innen/Rechteinhaber*innen muss genannt werden. Dieser Inhalt darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Der Inhalt darf verändert werden (darunter fallen u. a. Übersetzungen des Werkes), die Weitergabe der veränderten Fassung darf nur unter derselben Lizenz wie das Original erfolgen.

Achtung: Sie können Dritten nur Rechte einräumen, die Sie selbst besitzen. Klären Sie unbedingt die entsprechenden Bildrechte. Erscheint Ihre Publikation oder Teile davon (z. B. bei kumulativen Dissertationen) in einem Verlag, darf die gewählte Creative Commons Lizenz nicht den Rechten, die dem Verlag eingeräumt wurden, widersprechen.

Bitte wählen Sie die entsprechende Lizenz im Veröffentlichungsformular aus. Für Creative-Commons-Lizenzen wählen Sie bitte stets die Version 4.0, es sei denn, Ihre Publikation ist bereits unter einer anderen Version erschienen.

Gerne beraten wir Sie zur Auswahl der Lizenz, die am besten zu Ihrer Publikation passt.

Wieso sollte ich eine Lizenz wählen, die die kommerzielle Verwendung meines Werkes gestattet?

Ein Teil der CC-Lizenzen erlaubt es, dass die Publikationen auch kommerziell nachgenutzt werden können. Ausgeschlossen werden kann sie durch die Lizenzkomponente »NC«. Wir empfehlen trotzdem nachdrücklich die Verwendung von Lizenzen, welche ebenso die kommerzielle Nutzung gestatten. »Kommerzielle Nutzung« bezieht in der hier gültigen Definition auch die Aufnahme einer Publikation in wissenschaftliche Blogs, oder die Verwendung durch NGOs (Nicht-Regierungsorganisationen) mit ein, welche in vielen Kontexten durchaus wünschenswert sein kann. Die kommerzielle Nutzung kann auch in der Erstellung von Mehrwertdiensten durch Unternehmen bestehen, die z. B. auf eine große Zahl von Publikationen zurückgreifen, um Metaanalysen durchzuführen. Zudem entsprechen die Verwendungsmöglichkeiten der freiesten Lizenzstufen der Definition von Open Access in der Berliner Erklärung, welche von den meisten Forschungsfördereinrichtungen anerkannt und unterstützt wird.

Wo finde ich den Veröffentlichungsvertrag?

Hier können Sie den Veröffentlichungsvertrag herunterladen.

Bitte beachten Sie, dass für die Einreichung von Disserationen ein anderes Formular nötig ist. Alle Informationen zur Einreichung von Dissertationen finden Sie auf den Seiten der Hochschulschriftenstelle.

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zuletzt geändert am 1. Juni 2023

Kontakt

Open-Access-Team
- Publikationsfonds, Beratung -
Jasmin Heuer, Boram Schröter
Tel. 069/ 798-49107
openaccess[at]ub.uni-frankfurt.de

Open-Access-Team
- Publikationsserver, Zweitver-
öffentlichungsservice -
Jakob Jung
Tel. 069/ 798-39562
publizieren[at]ub.uni-frankfurt.de

Plattform für OA-Journals
Dr. Gerwin Kasperek
Tel. 069/ 798-39365
ojs[at]ub.uni-frankfurt.de

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